Die Europäische Union will den Zugang zu Bargeld im ländlichen Raum erleichtern. Einzelhändler sollen ihrer Kundschaft künftig Barabhebungen zwischen 100 und 150 Euro ermöglichen können – ohne dass Kunden etwas kaufen müssen. Damit soll unter anderem Menschen geholfen werden, die keine Geldautomaten in der Nähe haben.
Das sehen neue Regeln für Zahlungsdienste vor, auf die sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten geeinigt haben. Zudem sollen Verbraucher künftig besser vor Onlinebetrug und versteckten Gebühren geschützt werden. Die beiden Institutionen müssen die Einigung noch formell annehmen, bevor die Vorgaben in Kraft treten können.
Zudem sollen alle Gebühren vor einer Kartenzahlung – oder beim Bargeldabheben – transparent angezeigt werden müssen. Dabei geht es beispielsweise um Wechselkurskosten oder Gebühren an Geldautomaten.
Um Betrug zu erschweren, müssen Zahlungsdienstleister wie Banken künftig prüfen, ob Name und Kontonummer des Empfängers übereinstimmen, bevor eine Überweisung ausgeführt wird. Dies ist bei bestimmten Zahlungen bereits der Fall. Versagen Anbieter bei der Betrugsprävention, können sie für die Verluste der Kunden haftbar gemacht werden.
Erstattungen bei Betrug
Im Fokus der neuen Regeln steht auch Identitätsbetrug, bei dem Betrüger sich als Mitarbeiter einer Bank oder anderen Zahlungsdienstleisters ausgeben und Kunden zu Zahlungen verleiten. In solchen Fällen müssen Zahlungsdienstleister laut Parlament den vollen Betrag erstatten, sofern der Kunde den Betrug bei der Polizei meldet.
Auch Onlineplattformen werden stärker in die Pflicht genommen: Sie haften nach Angaben des Europaparlaments künftig gegenüber Banken, die betrogene Kunden entschädigt haben, sollten sie über betrügerische Inhalte informiert worden sein und diese nicht entfernt haben.
