Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Haftungsregeln bei Unfällen mit E-Scootern verschärfen. Unfallopfer sollen künftig einfacher Schadensersatz erhalten, wie das Ministerium gegenüber dem SPIEGEL bestätigte. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig grundsätzlich der Fahrer haftet – es sei denn, er kann nachweisen, dass er den Unfall nicht verursacht hat. Zudem sollen künftig die Halter – meist Verleihfirmen – auch ohne eigenes Verschulden für Schäden haften, etwa wenn falsch abgestellte E-Scooter zu Unfällen führen. Damit gelten ähnliche Regeln wie für Autos. E-Scooter sind bisher von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen. Sie profitieren von einer Ausnahmeregelung für langsam fahrende Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Kilometern pro Stunde. Die Ausnahme soll nun aufgehoben werden.
Hintergrund des Gesetzesvorhabens sind stark gestiegene Unfallzahlen und häufig unklare Verantwortlichkeiten bei abgestellten Scootern. Wurden im Jahr 2020 noch weniger als 6000 Personen bei E-Scooter-Unfällen registriert, waren es 2024 bereits mehr als 12.000. Besonders häufig komme es zu Stürzen oder Unfällen durch falsch abgestellte Fahrzeuge, bei denen der Verursacher oft nicht mehr ermittelt werden könne.
Nach dem neuen Gesetz sollen auch die Sharinganbieter stärker in die Pflicht genommen werden. »Wenn mit ihren Scootern Schäden verursacht werden, dann sollen die Anbieter dafür auch Ersatz leisten müssen – ohne Wenn und Aber«, sagt Bundesjustizministerin Hubig. Sie sehe keinen Grund, warum für E-Scooter andere Haftungsmaßstäbe gelten sollten als für Autos. »Die Anbieter erzielen mit den Scootern Einnahmen. Daraus erwächst Verantwortung. Bei Mietautos haften die Anbieter eben auch. Es gibt keinen Grund, E-Scooter anders zu behandeln als Autos«, so Hubig.
Bislang mussten Geschädigte selbst beweisen, dass der jeweilige Fahrer den Unfall ausgelöst hat – ein Hindernis, das laut der Ministerin in der Praxis häufig dazu führt, dass Opfer leer ausgehen. »Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, weil der Fahrer des E-Scooters schon längst über alle Berge ist«.
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag erklärte bereits vor drei Jahren, dass die bisherigen Haftungsregeln für E-Scooter »nicht mehr sachgerecht« seien und empfahl, Unfallopfer besser abzusichern und die Haftung von Fahrenden und Betreibern klar zu regeln.
