Im Streit über die Durchsuchung der Wohnung einer Reporterin der »Washington Post« hat ein US-Richter der Regierung vorerst Grenzen gesetzt. Bundesbeamte dürfen der Zeitung selbst zufolge die bei der Razzia sichergestellten elektronischen Geräte der Journalistin Hannah Natanson zunächst nicht auswerten. Das entschied ein Bundesrichter im Bundesstaat Virginia.
Der Richter ordnete demnach an, den bisherigen Zustand aufrechtzuerhalten, bis das Gericht den Fall umfassend geprüft habe. Die Regierung dürfe zwar vorerst im Besitz der beschlagnahmten Geräte bleiben, sei aber bis auf Weiteres daran gehindert, auf die darauf gespeicherten Daten zuzugreifen.
Zudem setzte der Richter der Regierung laut »Washington Post« eine Frist bis zum 28. Januar für eine Stellungnahme und kündigte eine Anhörung Anfang Februar an.
Ein Mobiltelefon, zwei Laptops, ein Audiorekorder, eine externe Festplatte, eine Smartwatch
Beamte der US-Bundespolizei FBI hatten Mitte Januar die Wohnung von Natanson durchsucht und unter anderem ein Mobiltelefon, zwei Laptops, einen Audiorekorder, eine externe Festplatte sowie eine Smartwatch beschlagnahmt (mehr dazu hier). Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen einen Regierungsauftragnehmer aus dem Bundesstaat Maryland, der laut Durchsuchungsbeschluss im Verdacht steht, Geheimdienstberichte unerlaubt mit nach Hause genommen und weitergegeben zu haben.
Die Entscheidung des Richters fiel nur wenige Stunden, nachdem die »Washington Post« juristisch gegen die Durchsuchung vorgegangen war. In einem Antrag hatte die Zeitung gefordert, die Geräte umgehend zurückzugeben und deren Nutzung zu untersagen. Die Zeitung argumentierte, das Vorgehen verstoße gegen die in der US-Verfassung verankerte Pressefreiheit und missachte besondere gesetzliche Schutzregeln, die Journalistinnen und Journalisten vor staatlichen Zwangsmaßnahmen schützen sollen.
Nach Angaben der »Washington Post« sind auf den sichergestellten Geräten die Ergebnisse jahrelanger journalistischer Arbeit gespeichert, darunter Kontakte zu vertraulichen Quellen und unveröffentlichte Recherchen. Nahezu keine der gespeicherten Informationen habe Bezug zu dem Durchsuchungsbeschluss, heißt es von der Zeitung. Dagegen habe die Beschlagnahmung eine abschreckende Wirkung auf Informanten und lege die journalistische Arbeit der Reporterin faktisch lahm.
Medienrechtler und Pressefreiheitsorganisationen betonten in US-Medien, es handle sich um den ersten bekannten Fall, in dem Ermittler im Rahmen einer nationalen Sicherheitsuntersuchung die Wohnung einer Reporterin in den USA durchsucht hätten.
Die US-Regierung äußerte sich zunächst nicht zu der richterlichen Anordnung. Bereits nach Bekanntwerden der Durchsuchung hatte das Justizministerium das Vorgehen mit der nationalen Sicherheit verteidigt und betont, die Ermittlungen richteten sich nicht gegen die Journalistin selbst.
