Ein ziviler DJ hat auf einer Weihnachtsfeier der Bundeswehr am Standort im sächsischen Delitzsch die erste Strophe des Deutschlandlieds abgespielt. Nun läuft eine Untersuchung des Vorfalls. Es seien »umfangreiche disziplinäre Ermittlungen« eingeleitet worden, sagte ein Sprecher des Heeres. Die Überprüfungen bezögen auch den zivilen Dienstleister ein. »Das Abspielen des Textes der ersten Strophe des Deutschlandlieds ist in keiner Weise mit unseren Werten vereinbar«, fügte der Sprecher hinzu.
Das »Lied der Deutschen« wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben 1841 gedichtet. Allerdings wurde es von den Nationalsozialisten propagandistisch missbraucht (»Deutschland, Deutschland über alles ...«). Die dritte Strophe mit den Worten »Einigkeit und Recht und Freiheit« entspricht der heutigen deutschen Nationalhymne. Die anderen Strophen sind allerdings nicht verboten.
Kommandeur meldete den Vorfall
»Am 11. Dezember 2025 kam es bei der Weihnachtsfeier in der Kaserne der Unteroffizierschule des Heeres in Delitzsch – entgegen der Beauftragung zum Abspielen der Nationalhymne zum Abschluss der Veranstaltung – zur Wiedergabe der ersten Strophe des Liedes der Deutschen durch einen zivilen DJ«, erläuterte der Heeressprecher.
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Der Kommandeur der Unteroffizierschule habe unmittelbar nach dem Vorfall angeordnet, die Nationalhymne abzuspielen. Er habe während der Veranstaltung »das fehlerhafte Abspielen unmissverständlich eingeordnet« und den Vorfall am selben Abend an seine Vorgesetzten gemeldet. Bei der Veranstaltung in der sächsischen Kreisstadt waren laut Nachrichtenagentur dpa deutlich mehr als tausend Gäste.
