Die Forderung, das Strafmündigkeitsalter von 14 auf zwölf Jahre herabzusetzen, ist ein Dauerbrenner im politischen Diskurs. Der jüngste Vorstoß kommt von der CSU, die auf ihrer Klausurtagung im Kloster Seeon über einen entsprechenden Beschlussentwurf entscheiden will.
In Deutschland sind Kinder unter 14 Jahren laut §19 StGB schuldunfähig und können nicht strafrechtlich verurteilt werden. Geht es nach dem Papier der CSU im Bundestag soll das Jugendstrafrecht in Zukunft allerdings schon ab zwölf Jahren angewendet werden können. Darüber berichtete die Mediengruppe Bayern, der Entwurf lag der Nachrichtenagentur dpa vor.
Der Entwurf fordert ein gerichtliches »Verantwortungsverfahren« für strafunmündige Kinder. Dabei sollen die Straftaten der Kinder unter 14 Jahren in Anwesenheit der Erziehungsberechtigten von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht aufgearbeitet werden. Das Gericht solle dann Erziehungsmaßnahmen nach klaren rechtlichen und bundeseinheitlichen Maßstäben anordnen können.
Härtere Strafen bei Messerangriffen und Gruppenvergewaltigungen gefordert
Im Beschlussentwurf für Seeon heißt es: »Der Anstieg der Gewaltkriminalität bei Kindern unter 14 Jahren ist besorgniserregend.« Auch würden immer mehr strafunmündige Minderjährige als Drogendealer eingesetzt. »Darum wollen wir das gerichtliche Verantwortungsverfahren für kriminelle strafunmündige Kinder einführen.«
Vorgeschlagen werden in dem Papier auch Strafverschärfungen bei Messerangriffen, beim Einsatz von K.-o.-Tropfen und bei Gruppenvergewaltigungen.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, vor gesetzlichen Neuregelungen beim Jugendstrafrecht eine Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt in Auftrag zu geben.
