Der Vorstoß des SPD-Bundesvorstands, Kassenbeiträge auf alle Einkommensarten zu erheben, wird innerhalb der Unionsfraktion deutlich abgelehnt. »Der Vorschlag wäre ein fatales Zeichen und ein Blankoscheck für ein ›Weiter so‹, welches wir uns nicht mehr leisten können«, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt, der »Augsburger Allgemeinen «.
Die SPD hatte gefordert, neben den Löhnen, Gehältern und Renten langfristig alle Einkommensarten zur Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung heranzuziehen – neben Erwerbseinkommen also etwa auch Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen. Auch der Kreis der Beitragszahler soll nach dem Willen der Sozialdemokraten ausgedehnt werden, sprich auch auf Abgeordnete, Selbstständige oder Beamte.
CDU: Effizienteres System statt mehr Einnahmen
»Neue Belastungen für breitere Teile der Bevölkerung, sei es durch zusätzliche Abgaben auf Kapital oder Miete, dürfen nicht dazu führen, dass bestehende Leistungsanreize oder Investitionskraft in unserer Wirtschaft untergraben werden«, sagte CDU-Politikerin Borchardt der »Augsburger Allgemeinen«. »Deshalb sehen wir die von der SPD ins Spiel gebrachte Idee, neben Erwerbseinkommen auch Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen zur Finanzierung des Gesundheitswesens heranzuziehen, äußerst kritisch.« Es müssten erst alle Effizienzreserven im System gehoben werden, bevor man über neue Einnahmehebel spreche, sagte sie.
Für Friedrich Merz’ schwarz-rote Koalition ist der SPD-Vorstoß für die Finanzierung des Gesundheitswesens ein weiterer Streitpunkt über die zukünftige Ausgestaltung des Sozialstaats. In den vergangenen Wochen hatten hierbei vor allem Vorschläge aus Unionskreisen für Debatten gesorgt, wie etwa die Forderungen nach einer Einschränkung des Rechts auf Teilzeit, einer Übertragung von Zahnarztkosten auf die Bürger oder nach weniger Krankheitstagen unter Beschäftigten.
Eine Umsetzung des SPD-Konzepts bei der Gesundheitsfinanzierung wäre ein Paradigmenwechsel: Bislang werden Dividenden oder Mieten nur bei freiwilligen Mitgliedern in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berücksichtigt und auch hier nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, die den Höchstbeitrag auf derzeit rund 1260 Euro monatlich festlegt.
