Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Rapper Bushido und seinem ehemaligen Manager Abou-Chaker hat das Berliner Kammergericht eine Entscheidung gefällt: Demnach muss Clanchef Abou-Chaker 1,78 Millionen Euro plus Zinsen an Bushido, bürgerlicher Name Anis Ferchichi, zurückzahlen.
Das Kammergericht Berlin habe damit eine Berufung von Arafat Abou-Chaker gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom September 2023 zurückgewiesen und dessen Entscheidung bestätigt, sagte ein Gerichtssprecher. Zuvor hatte die »Bild«-Zeitung berichtet.
- Strafprozess in Frankfurt (Oder): Bushido scheint der Prozess lästig zu sein, dabei hat er ihn selbst initiiert Aus Frankfurt (Oder) berichtet Wiebke Ramm
- Bushidos Ehefrau: Anna-Maria Ferchichi findet Deutschland unhöflich
- 33-Millionen-Villa bei München: Bushido zieht zurück nach Deutschland – aber nur halb
Das Kammergericht war zu der Einschätzung gekommen, dass ein Vertrag zwischen den beiden Parteien, der Abou-Chaker 30 Prozent fast sämtlicher Einnahmen Bushidos zusicherte, als »sittenwidrige Knebelung« einzustufen sei, schrieb die »Bild«. Abou-Chaker habe nahezu kein geschäftliches Risiko getragen, während Bushido seine wirtschaftliche und künstlerische Selbstständigkeit abgegeben habe.
Der Rapper hätte deshalb seinem damaligen Geschäftspartner, der als Berliner Clan-Chef gilt, die Summe nicht zahlen müssen. Nach dem Gerichtsbeschluss muss Abou-Chaker die Kosten des Prozesses zahlen. Der 2. Zivilsenat Senat hat den Streitwert für das Berufungsverfahren auf etwas über drei Millionen Euro festgesetzt, wie der Sprecher sagte.
