SpOn 19.11.2025
13:17 Uhr

Bundeswehr soll Behörden bei Drohnenabwehr helfen


Um Spionage, Sabotage und mögliche Angriffe zu verhindern, beschleunigt die Bundesregierung den Ausbau der Drohnenabwehr im Inland. Die Bundeswehr soll künftig einschreiten können, die Bundespolizei den Ausbau koordinieren.

Bundeswehr soll Behörden bei Drohnenabwehr helfen

Die Bundeswehr soll die Sicherheitsbehörden künftig bei der Drohnenabwehr im Inland unterstützen. Notfalls auch mit Waffengewalt. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Die geplante Reform des Luftsicherheitsgesetzes soll für diese Art der Amtshilfe nicht nur Rechtssicherheit schaffen. Sie soll auch die dafür im konkreten Fall notwendigen Abstimmungsprozesse zwischen Sicherheitsbehörden und Militär vereinfachen und verkürzen.

Das Projekt zählt zu den Vorhaben, bei denen die Bundesregierung große Dringlichkeit sieht. Das hat vor allem mit den aktuell wahrgenommenen Bedrohungen durch Russland zu tun.

Pistorius: »Keinen hundertprozentigen Schutz«

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sagte, es würden nun gesetzliche Regelungen für konkrete Maßnahmen geschaffen. »Das ist wichtig und richtig. Und gleichzeitig vereinfachen wir die Befehlsketten«, sagte der SPD-Politiker. Auch die Zusammenarbeit mit Polizeibehörden werde ausgebaut. Jedoch gelte: »Also hundertprozentigen Schutz vor Drohnen, die insbesondere im Inland gestartet werden, wird es nicht geben auf Sicht.«

Verteidigungsminister Pistorius am Rande der Sitzung des Bundeskabinetts am Mittwoch

Verteidigungsminister Pistorius am Rande der Sitzung des Bundeskabinetts am Mittwoch

Foto: Kay Nietfeld / dpa

Der Bundestag muss der geplanten Reform des Luftsicherheitsgesetzes noch zustimmen. Sie sieht vor, dass die im konkreten Fall notwendige Abstimmung zwischen Sicherheitsbehörden und Militär vereinfacht und beschleunigt wird. So soll man schnell auf eine illegale Drohne reagieren können.

Die Planung für den Ausbau der Drohnenabwehr durch die Bundespolizei ist laut Informationen des SPIEGEL schon recht weit vorgeschritten.

  • Innenminister Alexander Dobrindt hat die Polizeidirektion 11 der Bundespolizei beauftragt, Pläne für eine flächendeckende Verfügbarkeit von mobilen Anti-Drohnen-Einheiten auszuarbeiten. Bisher verfügt die Bundespolizei nur über eine Handvoll solcher Einheiten, die Flughäfen oder Großveranstaltungen temporär zu schützen.

  • Die Zahl der Einheiten soll nun deutlich erhöht werden, damit diese deutschlandweit verfügbar sind. Dafür hat die Bundesregierung in den kürzlich abgeschlossenen Haushaltsverhandlungen bereits ein Startbudget von 100 Millionen Euro eingeplant. Wie viele zusätzliche Anti-Drohnen-Einheiten die Bundespolizei aufbauen soll, ist bisher nicht bekannt, die Rede ist von einer einstelligen Zahl.

  • Zusätzlich soll in Berlin am Sitz der Polizeidirektion 11, von der die Spezialkräfte der Bundespolizei koordiniert werden, ein behördenübergreifendes Drohnen-Lagezentrum eingerichtet werden. Dort sollen alle Informationen der lokalen Polizeibehörden, des Bundeskriminalamts und der Bundeswehr zusammenlaufen. Ziel ist die Erstellung eines gemeinsamen Lagebilds, damit die Einheiten der Bundeswehr schneller als bisher reagieren können.

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Mit der Reform sollen die möglichen Einsatzmaßnahmen der Bundeswehr zur Unterstützung der Länder bei der Verhinderung eines besonders schweren Unglücksfalls erweitert werden. Allerdings nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass die Drohne »gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll, und sie [die Bundeswehr, Anm. d. Red.] das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist.«

Strafe für Aktionen auf dem Rollfeld

Die meisten neuen Regelungen im Gesetzentwurf zielen darauf ab, sich gegen Risiken, die nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell vor allem von Russland ausgehen, zu wappnen. Doch die geplante Reform enthält auch Regelungen, die gegen radikale Aktivisten gerichtet sind, die den Flugverkehr durch Aktionen auf dem Rollfeld oder auf den Start- und Landebahnen behindern.

Entsprechende Aktionen von Klimaaktivisten wurden bisher als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit Bußgeldern sowie Schadensersatzforderungen geahndet. Künftig soll dies als Straftat gewertet werden.

naw/mgb/dpa