Nach dem Abspielen der ersten Strophe des Deutschlandlieds bei einer Weihnachtsfeier der Bundeswehr hat der Kommandeur der Unteroffizierschule des Heeres in Delitzsch Konsequenzen gezogen. Wie das Heer mitteilte, stellte er seinen Dienstposten zur Verfügung. Dem Antrag sei entsprochen worden.
»Ich bedaure den Vorfall außerordentlich und übernehme die Konsequenzen«, wurde der Kommandeur der Unteroffizierschule, Oberst Andreas Schnebelt, zitiert. Das Abspielen der ersten Strophe und die bislang unzureichende Aufarbeitung entsprächen nicht der Führungskultur im Heer. »Um weiteren Schaden von der Unteroffizierschule abzuwenden, habe ich meinen Dienstposten zur Verfügung gestellt.« Ab 5. Januar soll zunächst sein Stellvertreter die Schule führen.
Bei der Feier in der Kaserne am 11. Dezember hatte ein ziviler Discjockey vor mehr als tausend Gästen die erste Strophe des Deutschlandlieds (»Deutschland, Deutschland über alles …«) abgespielt.
Das »Lied der Deutschen« stammt von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben aus dem Jahr 1841. Die Nationalsozialisten missbrauchten es später propagandistisch. Heute ist allein die dritte Strophe mit den Worten »Einigkeit und Recht und Freiheit« die Nationalhymne. Die anderen Strophen sind allerdings nicht verboten.
Warum die erste Strophe des Deutschlandlieds nicht verboten ist und woher sie überhaupt kommt, lesen Sie hier.
