Die Besoldung der Beamten in Berlin ist nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über viele Jahre hinweg »weit überwiegend verfassungswidrig« gewesen. Für den Zeitraum 2008 bis 2020 seien rund 95 Prozent der Besoldungsgruppen der Berliner Landesbeamten mit dem Grundgesetz unvereinbar, befanden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss . Das Land Berlin muss nun bis zum 31. März 2027 eine Neuregelung schaffen. (Az. 2 BvL 21/17 u.a.)
Der Beschluss bedeutet allerdings nicht, dass nun alle Berliner Landesbeamten für die Vergangenheit Nachzahlungen zu erwarten haben. Eine rückwirkende Behebung der zu niedrigen Löhne sei nur bei den Klägern des Ausgangsverfahrens nötig und bei denjenigen Beamten, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden sei, erklärte das Bundesverfassungsgericht.
Der Entscheidung zufolge verstieß das Land Berlin gegen das Alimentationsprinzip, wonach der Dienstherr seinen Beamten und deren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren hat. Dies war in Berlin dem Beschluss zufolge nicht erfüllt.
Das Gericht entwickelte dabei auch seine bisherige Rechtsprechung fort: »Eine die Unabhängigkeit des Beamten sichernde Freiheit von existenziellen finanziellen Sorgen setzt voraus«, heißt es in einem der Leitsätze des Beschlusses, dass »das Einkommen die Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht«. Dieses »Gebot der Mindestbesoldung« tritt nun an die in der Senatsrechtsprechung bisher vorgenommene Prüfung am Maßstab des Grundsicherungsniveaus.
Eine substanzielle Erhöhung des Mindestbesoldungsniveaus sei damit aber nicht verbunden, teilte das Gericht mit. Allerdings hätten 57,8 Prozent der Jahresnettobeiträge der A-Besoldungen in Berlin in dem untersuchten Zeitraum »die Mindestbesoldung verfehlen«, teilte das Gericht mit, je nach Jahr bis hinauf zu den Besoldungsgruppen A 9, A 10 und A 11.
»Besoldungsgefüge nachhaltig erschüttert«
Angesichts dessen sei das »Besoldungsgefüge nachhaltig erschüttert«. Damit sei auch bei darüber liegenden Besoldungsgruppen ein mittelbarer Verfassungsverstoß anzunehmen. Die bisherigen Anstrengungen Berlins, das Besoldungsgefüge zu verbessern, seien »unzureichend« gewesen. Lediglich für einige wenige Spitzen-Besoldungsgruppen in einzelnen Jahren konnte das Bundesverfassungsgericht keinen Verstoß feststellen.
Konkret ging es um die Besoldung von Berliner Beamten etwa der Polizei, der Verwaltung und der Feuerwehr. Die Entscheidung wurde mit Spannung erwartet, weil auch Gerichte aus anderen Bundesländern Karlsruhe nach der Rechtmäßigkeit der Bezahlung von Landesbeamten oder Richtern fragten. So bat etwa das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht das Verfassungsgericht erst vor wenigen Tagen um eine Prüfung der Bezüge für 2022.
