Eine afghanische Familie aus einem Aufnahmeprogramm der Bundesregierung hat mit ihrer Klage um Einreise in Deutschland vor dem Bundesverfassungsgericht teilweise Erfolg gehabt. Die Karlsruher Richter wiesen die Bundesregierung an, die Visaanträge des ehemaligen Richters und seiner Familie umgehend zu prüfen.
Die Menschenrechtler, welche die Afghanen unterstützen, sind aber weiterhin besorgt und mahnen die Regierung nun zu Eile an. Die Familie, ein ehemaliger oberster Richter aus Afghanistan mit Ehefrau und vier Kindern, hatte im Dezember 2022 eine Aufnahmeerklärung der Bundesregierung erhalten. Seitdem warte sie in Pakistan auf die Einreise nach Deutschland.
Zuletzt habe der Familie die Abschiebung in ihr Heimatland gedroht. Dort sei ihr Leben massiv bedroht, da der Familienvater als Richter Mitglieder der islamistischen Taliban verurteilt habe.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Foto: Uli Deck / dpaDie Bundesregierung hatte nach der Eroberung Afghanistans durch die Taliban im August 2021 ein Aufnahmeprogramm gestartet. Früheren Ortskräften der Bundeswehr etwa sollte so dauerhaft eine Aufnahme in Deutschland aus humanitären Gründen ermöglicht werden. Union und SPD vereinbarten in ihrem Koalitionsvertrag allerdings, die Aufnahmeprogramme »soweit wie möglich« zu beenden .
Im vergangenen Juni hatte die Familie vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage und Eilantrag auf Erteilung eines Visums erhoben und Recht bekommen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hob den Beschluss Ende August jedoch auf. Es wertete die Aufnahmeerklärung als unverbindliche politische Entscheidung, von der sich die Bundesregierung auch wieder lösen könne.
»Besondere Dringlichkeit«
Ziel der Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht und eines Eilantrags war die Erteilung eines vorläufigen Visums . Die Karlsruher Richter entschieden nun, den Fall nicht an das Oberverwaltungsgericht zurückzuweisen.
»Angesichts der besonderen Dringlichkeit für die Beschwerdeführenden würde es der Besonderheit des Falles nicht entsprechen, das einstweilige Rechtsschutzverfahren zu erneuter Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen«, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Seitens der Bundesregierung stünden »keine zureichenden Gründe für die Verzögerung der Visaverfahren« entgegen.
Das Bundesinnenministerium teilte am Abend mit, es sehe sich durch das Urteil in seiner Position bestärkt, dass keine rechtsverbindliche Aufnahme für die betroffenen Personen bestehe. »Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass zeitnah über die Anfrage dieser Personen nach Visa-Erteilung entschieden werden muss. Nach Zuleitung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts werden wir die notwendigen Schritte einleiten«, erklärte eine Sprecherin.
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Für die Berliner Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Familie bei dem Rechtsvorhaben unterstützt hat, ist die Entscheidung nach eigenen Angaben zu wenig. »Nach drei Jahren in ständiger Angst hat die Familie immer noch keine Sicherheit vor Abschiebung und Folter – auch das Bundesverfassungsgericht schafft dazu trotz Lebensgefahr keine Klarheit«, sagte die Verfahrenskoordinatorin der Organisation, Mareile Dedekind.
Die Bundesregierung müsse ihrer Verpflichtung nachkommen. Für den Fall, dass die Visa der Familie abgelehnt würden, kündigten die Menschenrechtler an, Rechtsmittel einzulegen.
