SpOn 27.11.2025
21:38 Uhr

Bundestagswahl: BSW-Einspruch scheitert laut Berichten wohl im Wahlprüfungsausschuss


Dem Bündnis Sahra Wagenknecht steht wohl eine Niederlage bevor: Der Bundestagsausschuss will die Einsprüche zur Wahl offenbar ablehnen, es geht um die Neuauszählung der Stimmen. Zieht Wagenknecht nun vor Gericht?

Bundestagswahl: BSW-Einspruch scheitert laut Berichten wohl im Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hat offenbar vor, die Einsprüche vom Bündnis Sahra Wagenknecht gegen die Bundestagswahl zurückzuweisen. Das berichten »Politico« und »Table.Briefings« übereinstimmend. Beide zitieren aus der internen Beschlussvorlage, die den Ausschussmitgliedern versendet worden sei.

Das BSW hatte bei der Wahl den Einzug in den Bundestag nur um einige tausend Stimmen verfehlt und will eine Neuauszählung erreichen. In dem Bericht heiße es, die Einsprüche des BSW seien unbegründet, schreibt »Table.Briefings«. »Anhand des Vortrags der Einspruchsführer kann kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden.« Die Beschlussempfehlung sehe keinen ausreichenden Anlass für ein erneutes Zählen. In ihren Stellungnahmen würden Bundeswahlleiterin und Landeswahlleitungen erklären, dass die Abweichungen zwischen vorläufigem und endgültigem Ergebnis üblich und Ausdruck der vorgesehenen Prüfmechanismen seien. Hinweise auf systematische Fehler zulasten einer bestimmten Partei lägen nicht vor. Zudem habe sich das BSW durch Nachzählungen lediglich in geringem Umfang verbessert.

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»Table.Briefings« schreibt weiter, der Wahlprüfungsausschuss wolle in einer Sitzung am 4. Dezember eine Empfehlung beschließen, über die der Bundestag abschließend entscheide. Aus Kreisen des Ausschusses heiße es, es sei besonders gründlich gearbeitet worden, weil man fest davon ausgehe, dass das BSW gegen den Beschluss Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen werde.

Das BSW verpasste den Einzug in den Bundestag, bei einer Nachzählung in einigen Wahlbezirken stellte sich heraus, dass einige Stimmen nicht dem BSW zugeordnet worden waren. Deshalb hatte die Partei bereits versucht, mit einem Eilantrag eine sofortige bundesweite Neuauszählung zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Eilantrag im März aber abgewiesen.

jml/Reuters