SpOn 13.02.2026
13:32 Uhr

Bundestagsverwaltung darf Mitarbeiter von AfD-Abgeordnetem den Zutritt verweigern


Kein Bundestags-Hausausweis für einen AfD-Mitarbeiter, der Verbindungen ins Umfeld russischer Geheimdienste hat: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung bestätigt. Sie ist nicht anfechtbar.

Bundestagsverwaltung darf Mitarbeiter von AfD-Abgeordnetem den Zutritt verweigern

»Ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages«: Ein Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten hat zu Recht keinen Hausausweis für das Parlament von der Bundestagsverwaltung erhalten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte in zweiter Instanz  eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts.

Die Verwaltung des Bundestages hatte dem Mann den Ausweis wegen seiner Russlandkontakte verweigert. Er hat keinen Zutritt zu Gebäuden, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Mitarbeiter von Abgeordneten müssen sich laut Hausordnung des Bundestages einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen. Laut dem Oberverwaltungsgericht konnte der Kläger nicht überzeugend darlegen, dass er zuverlässig ist.

Der Mann weise »enge Verbindungen zu einem russischen Staatsangehörigen auf, der seinerseits aktiv mit russischen Geheimdienstangehörigen zusammengearbeitet habe«, teilte das Verwaltungsgericht im Oktober mit . Diese Personen wiederum hätten beabsichtigt, sich Zugang zum Bundestag und zur Politik zu verschaffen, um den demokratischen Prozess und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik zu gefährden. Die Bundestagsverwaltung habe deshalb davon ausgehen dürfen, dass der Mann ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Bundestages darstelle, heißt es nun vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

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Nach Angaben der AfD-Bundestagsfraktion aus der vergangenen Woche wurde seit der Bundestagswahl 2025 insgesamt sieben Mitarbeitern die Ausstellung von Hausausweisen verweigert. AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann kündigte an, gegen die Entscheidungen juristisch vorzugehen.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar.

Persönliche Bereicherung, Seilschaften, ein angeblicher Geheimbund: Zahlreiche Vorwürfe erschüttern die AfD, Parteimitglieder haben Belege gesammelt. Der SPIEGEL konnte sie auswerten. Mehr über die Schlammschacht bei der AfD lesen Sie hier .

jml/AFP