Wer im Bundestag sitzt, darf auf Dienstreisen wieder häufiger in der teureren Businessclass sitzen. Künftig muss der Flug mindestens zwei Stunden dauern, damit die Abgeordneten die Vorzüge des höheren Komforts genießen können.
Der Ältestenrat des Bundestags änderte im September die Reiseregeln, wie die Pressestelle des Parlaments der Nachrichtenagentur AFP bestätigte. Zuvor hatte die »Bild«-Zeitung berichtet.
Abschwächung der früheren Regel
Mit dem Beschluss schwächte der Bundestag eine verschärfte Reiseregelung aus der vorangegangenen Legislaturperiode wieder ab. Im April vergangenen Jahres hatte der Ältestenrat festgelegt, dass aus Kostengründen für Flüge unter vier Stunden Economyclass-Tickets gebucht werden müssten.
Bei einer Auswertung habe sich gezeigt, dass die größte Kostenersparnis bei Flügen mit einer Dauer von bis zu zwei Stunden erzielt werde, erklärte die Bundestags-Pressestelle. Hier gelte weiterhin die Economyclass-Regelung.
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Bei Flügen zwischen zwei und vier Stunden habe es nur eine deutlich geringere Ersparnis gegeben, »die im Verhältnis zur Einschränkung bei der Arbeitsfähigkeit abgewogen wurde«, begründete die Pressestelle des Parlaments die nun beschlossene Neuregelung.
Zu beachten sei zudem, »dass bei solchen längeren Flügen ins Ausland oft auch Dokumente mit Vertraulichkeitsgrad studiert werden«.
