Ob Werbung für Gewinnspiel, Energievertrag oder Bauprodukte: Die Anzahl der Beschwerden über unerlaubte Telefonanrufe ist das zweite Jahr in Folge gestiegen.
Im vergangenen Jahr seien 39.842 schriftliche Eingaben eingegangen und damit 2281 mehr als 2024, teilte die Bundesnetzagentur mit. Das war ein Plus von sechs Prozent, 2024 hatte die Zunahme bei acht Prozent gelegen. Im Vergleich zum bisherigen Rekordjahr 2021, als die Aufsichtsbehörde 79.702 Beschwerden erreicht hat, ist der Jahreswert moderat.
Etwa jede fünfte Beschwerde bezog sich auf Gewinnspiele, die am Telefon angepriesen wurden. Etwa bei jeder zehnten ging es um Dienstleistungen, bei jeder elften um einen Strom- oder Gasvertrag und bei jeder zwölften um Bauprodukte.
Manchmal ging es auch um Photovoltaikanlagen, dies aber längst nicht mehr so häufig wie 2024. Der Rückgang in diesem Segment liegt laut der Bundesnetzagentur an Bußgeldern gegen unseriöse Vermarkter von Solaranlagen. Daher gingen die Firmen wohl vorsichtiger vor, so die Behörde.
Vorherige Einwilligung Pflicht
In Deutschland dürfen Werbeanrufe nur getätigt werden, wenn die Angerufenen vorher eingewilligt haben. Die Einwilligung kann später widerrufen werden – klingelt danach trotzdem das Telefon, ist auch das ein Rechtsverstoß. Eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ist hier möglich.
Die Bonner Aufsichtsbehörde verdonnerte die Werbefirmen im vergangenen Jahr zu Bußgeldern von insgesamt 1,1 Millionen Euro; das waren rund 0,3 Millionen Euro weniger als 2024. Erstmals sanktionierte die Behörde auch Verstöße gegen die seit 2021 geltende Vorschrift, Werbeeinwilligungen zu dokumentieren und aufzubewahren.
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»Unerlaubte Werbeanrufe schaden Verbraucherinnen und Verbrauchern massiv und sind zugleich ein ernstes Problem für den Wettbewerb in den betroffenen Branchen«, sagte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller. »Wir gehen weiter mit Nachdruck gegen Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben.«
