Er hat sich für die LGBTQ+-Community eingesetzt und wird nun strafrechtlich verfolgt: Die Staatsanwaltschaft in Budapest hat den Oberbürgermeister der ungarischen Hauptstadt, Gergely Karácsony, wegen seiner Rolle bei der Organisation der Pride-Parade im vergangenen Jahr angeklagt. Der grün-liberale Politiker habe gegen das Versammlungsgesetz verstoßen, weil er zu einer von der Polizei untersagten öffentlichen Kundgebung aufgerufen und diese angeführt habe, hieß es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft für den 5. und 13. Budapester Stadtbezirk.
An der jährlichen Budapester Pride nahmen am 28. Juni des Vorjahrs 200.000 Menschen teil. Pride-Paraden treten weltweit für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und queeren Menschen (LGBTQ+) ein.
Der rechtspopulistische Ministerpräsident Viktor Orbán hatte als Teil einer homophoben Kampagne das Versammlungsgesetz so geändert, dass er ein polizeiliches Verbot der Veranstaltung erwirken konnte. Daraufhin hatte Karácsony die Pride zu einer Veranstaltung der Stadt Budapest erklärt. Damit fiel sie nicht mehr unter die Bestimmungen des Versammlungsgesetzes.
Die Staatsanwaltschaft, die von Orbán-Getreuen kontrolliert wird, leitete dennoch ein Strafverfahren gegen das Stadtoberhaupt ein. Zugleich will die Behörde einen Prozess vor Gericht vermeiden. Sie beantragte, dass eine Geldstrafe mittels Strafbefehl ohne mündliche Verhandlung verhängt wird, hieß es in der Mitteilung.
Bürgermeister zeigt sich stolz
»Von einem stolzen Tatverdächtigen wurde ich zu einem stolzen Angeklagten«, schrieb Karácsony auf Social Media. Wer glaube, ihn und die Bürger von Budapest damit von der Verteidigung der Freiheit abhalten zu können, »der irrt sich gewaltig«, fügte er hinzu.
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Am 12. April stehen in Ungarn Parlamentswahlen an. Umfragen zufolge könnte Orbán sie gegen seinen konservativen Herausforderer Péter Magyar verlieren. Dieser hatte sich im Vorjahr mit der Pride nicht offen solidarisiert, zugleich aber betont, dass unter seiner Regierung niemand an der verfassungsmäßigen Ausübung der Versammlungsfreiheit gehindert werde.
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