Eine Schule ist nicht dazu verpflichtet, einem Schülerbetriebspraktikum bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten aus Brandenburg zuzustimmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag bestätigt. Die Schulleitung darf demnach das von einer Schülerin gewünschte Praktikum für ungeeignet halten.
Der Landesverfassungsschutz habe die Brandenburger AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, und der betreffende Abgeordnete gehöre dem Vorstand des Landesverbands an, hieß es zur Begründung.
Das Praktikum sei eine schulische Veranstaltung anstelle des Unterrichts, erklärte das Gericht. Die Schule habe deshalb einen weiten pädagogischen Gestaltungsspielraum bei der Frage, ob eine Praktikumsstätte geeignet sei. Diesen habe sie nicht überschritten. Die Schulleitung habe die Einstufung durch den Verfassungsschutz auch nicht selbst überprüfen müssen, hieß es.
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Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt an der Oder und wies die Beschwerde der Schülerin zurück. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar.
Der Fall ist nicht der einzig strittige um ein Schülerpraktikum. Ein Schulleiter aus dem Kreis-Potsdam-Mittelmark hatte ein Schülerbetriebspraktikum für einen Schüler einer zehnten Klasse in der AfD-Landtagsfraktion untersagt. Die AfD-Fraktion hatte dies als inakzeptabel kritisiert und den Fall in sozialen Medien öffentlich gemacht. Darauf folgte eine Flut von Hasskommentaren und auch Drohungen gegen den Schulleiter. AfD-Landeschef René Springer hatte von politischer Ausgrenzung gesprochen. Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) verteidigte die Entscheidung des Schulleiters.
Welchem Druck ein Schulleiter, der ein Praktikum bei der AfD verwehrte, ausgesetzt war, lesen Sie hier .
Anmerkung der Redaktion: Der empfohlene SPIEGEL-Artikel bezieht sich anders als zunächst dargestellt nicht auf die aktuelle Gerichtsentscheidung. Wir haben dies korrigiert.
