SpOn 17.02.2026
22:11 Uhr

Brandenburg: Hitlergruß auf Wahlplakat – AfD-Politiker Wilko Möller verurteilt


Auf einem Wahlplakat von Wilko Möller heben ein Mann und eine Frau die Arme stramm über sitzenden Kindern. Ein Gericht erkannte darin eine Nähe zum Hitlergruß und verurteilte den AfD-Mann aus Brandenburg zu einer Geldstrafe.

Brandenburg: Hitlergruß auf Wahlplakat – AfD-Politiker Wilko Möller verurteilt

Das Plakat sorgte für Wirbel im Brandenburger Landtagswahlkampf und wahrscheinlich war das auch so beabsichtigt: Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller wegen der Abbildung eines Hitlergrußes auf einem Wahlplakat verurteilt. Das Gericht sprach eine Geldstrafe von 11.600 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aus. Ein mitangeklagter Werbegrafiker wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auf dem Plakat, das in Frankfurt an der Oder aufgehängt wurde, waren ein blonder Mann und eine blonde Frau zu sehen, die mit ihren jeweils im 45 Grad Winkel schräg nach oben gerichteten Armen eine Art Dach über drei auf einem Sofa sitzenden Kindern bilden. »Wir schützen eure Kinder« stand darüber. Die Ähnlichkeit der Geste mit dem Hitlergruß veranlasste die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen. Die Verteidigung argumentierte, dass die Haltung einem Hitlergruß nicht ähnlich sehe und die abgebildeten Personen auch niemanden grüßen würden.

Die AfD versuchte vorher, einen Stopp des Verfahrens zu erreichen und forderte Immunität für den AfD-Abgeordneten Möller. Das hätte einen weitreichenden Schutz vor Strafverfolgung bedeutet. Der Brandenburger Landtag lehnte den Antrag auf Immunität aber mehrheitlich ab. »Wilko Möller wird mit diesem Strafverfahren und mit diesem Prozess ein schlimmes Unrecht getan«, meinte der AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Hans-Christoph Berndt.

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Der mitangeklagte Werbegrafiker soll für das Wahlplakat extra ein Bild gespiegelt haben, damit es so aussehe, als ob der Mann den rechten Arm hebt, warf die Staatsanwaltschaft dem Mann vor.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die ebendiese Geldstrafe gefordert hatte. Bezüglich des Grafikdesigners gingen die Ansichten von Anklage und Kammer aber auseinander. Während die Staatsanwaltschaft forderte, ihn wegen der Anstiftung zum Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 2800 Euro zu verurteilen, sah das Gericht hier keine Straftat. Die Verteidigung beantragte für beide Angeklagten Freispruch.

sol/dpa/AFP