SpOn 21.01.2026
12:32 Uhr

Brandenburg: Haftbefehl gegen mutmaßliche Unterstützer prorussischer Gruppen erlassen


Ein deutscher Verein soll prorussische Milizen mit Drohnen und anderen Gütern unterstützt haben. Nun haben Ermittler zwei Männer in Brandenburg festgenommen.

Brandenburg: Haftbefehl gegen mutmaßliche Unterstützer prorussischer Gruppen erlassen

Das Bundeskriminalamt hat in Brandenburg einen Russen und einen Deutschen festgenommen, die jahrelang prorussische Separatisten der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk in der Ostukraine unterstützt haben sollen. Suren A. und Falko H. hätten herausgehobene Stellungen in einem Verein gehabt, der unter anderem den Transport von Drohnen in die Region organisiert habe, so die Bundesanwaltschaft. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hatte bereits Mitte Januar Haftbefehl erlassen. Den beiden Männern wird laut einer Mitteilung die Unterstützung ausländischer terroristischer Vereinigungen in mehreren Fällen zur Last gelegt.

Geld und Güter für prorussische Kämpfer

Suren A. habe Vereinsgelder von über 14.000 Euro in die »Volksrepubliken Donezk und Luhansk« weitergeleitet. Außerdem habe er Gütertransporte für die dortigen Milizen finanziert. Falko H. sei mehrfach zu Gesprächen mit Vertretern der »Volksrepubliken« gereist und habe Lieferaufträge entgegengenommen. Zudem habe er regelmäßig an der Verteilung von Gütern vor Ort mitgewirkt.

Im Donbass im Osten der Ukraine hatten seit Frühjahr 2014 prorussische Gruppen die Kontrolle übernommen, die eine Loslösung von der Ukraine verkündeten. Inzwischen beansprucht Russland die Gebiete als Teile des eigenen Staatsgebiets. International wird dies nicht anerkannt.

Militärische Gruppen vor Ort wurden in die russische Armee eingegliedert. In der Region kam es zu zahlreichen Vergehen an der Zivilbevölkerung, im Rahmen der Kämpfe wurden viele Menschen vertrieben.

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Bereits im vergangenen Jahr Durchsuchungen

Die beiden Beschuldigten, die nun festgenommen wurden, sollen am Donnerstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden.

Im Kontext der Aktivitäten des Vereins waren bereits im Mai vergangenen Jahres im Auftrag der Bundesanwaltschaft die Wohnung einer weiteren beschuldigten Person im Landkreis Dahme-Spreewald sowie weitere Objekte in Berlin und Brandenburg durchsucht worden.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes stand fälschlicherweise, dass die Bundesanwaltschaft Haftbefehl erlasse. Tatsächlich werden Haftbefehle im deutschen Strafprozessrecht vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) ausgestellt. Wir haben den Fehler korrigiert.

jpe/dpa