SpOn 13.02.2026
15:15 Uhr

Bodycam-Einsatz bei der Deutschen Bahn: Datenschützer mahnen strenge Regeln an


Die Bahn will Zugbegleiter mit Bodycams vor Übergriffen schützen. Aber wen genau sollen sie filmen, wie schützt man Unbeteiligte? Datenschützer verlangen klare Vorgaben, auch zu den Speicherfristen.

Bodycam-Einsatz bei der Deutschen Bahn: Datenschützer mahnen strenge Regeln an

Die Deutsche Bahn will Zugpersonal verstärkt mit Bodycams ausstatten. Das ist eines der zentralen Ergebnisse eines Sicherheitsgipfels, zu dem der Konzern Vertreter von Bund, Ländern, Gewerkschaften und ÖPNV geladen hat. Nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter bei Landstuhl in Rheinland-Pfalz will die Bahn ihre Beschäftigten mit Kundenkontakt besser schützen.

Der Ansatz, mit den kleinen und am Körper getragenen Kameras brenzlige Situationen festhalten zu können, ist nicht neu. Schon vor rund zehn Jahren gab es Pilotprojekte in Bahnhöfen. Die Idee dahinter: Durch die Aufzeichnung oder bereits deren Androhung soll das Bahn-Personal Konflikte entschärfen.

Hört man sich unter Datenschützern um, lehnen diese den Einsatz nicht pauschal ab. Der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann sagt etwa, er stehe dem Einsatz »im Schienenpersonennahverkehr offen gegenüber«. Auch der Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2026, Tobias Keber, erklärt: Der Einsatz »ist grundsätzlich möglich«. Allerdings sei eine entsprechende Rechtsgrundlage nötig, und es komme auf die konkrete Umsetzung an.

Lieber zwei Zugbegleiter als eine Bodycam?

Aus Sicht der Datenschützer birgt der Einsatz aber Risiken: Auch Unbeteiligte könnten ins Visier der Kameras geraten.

»Die Rechte der Fahrgäste, die sich in der großen Mehrzahl angemessen verhalten«, so Kugelmann, müssten »berücksichtigt werden«. Beispielsweise könnte der Kameraeinsatz auf bestimmte Zeiten oder bestimmte Strecken begrenzt werden. Auch auf Tonaufnahmen könnten die Bahn-Mitarbeiter verzichten. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hingegen verlangt Tonaufnahmen, um Beleidigungen oder andere aggressive Äußerungen dokumentieren zu können.

Der Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Fuchs ist ebenfalls nicht prinzipiell gegen Bodycams, mahnt beim Einsatz jedoch bestimmte Regeln an: »Bodycam-Aufnahmen zählen zu den eingriffsintensiven Maßnahmen und wiegen auch schwerer als normale Videoüberwachung, weil man mehr sieht.« Dem hessischen Datenschutzbeauftragten Alexander Roßnagel zufolge muss die geplante Ausweitung des Bodycam-Einsatzes deshalb »strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen« bei der Datenverarbeitung genügen und dürfe »nur anlassbezogen« erfolgen.

Die Hauptfrage ist laut Fuchs: Welche Daten werden wann, wie und wo gesichert? Er selbst besteht auf kurzen Speicherfristen. »Die Bodycams dürfen kein Überwachungsinstrument sein, mit dem im schlimmsten Fall Profile erstellt werden könnten, wer wann wie welche Züge nutzt.« Die Kameras dürften nur zur Prävention vor Gefahrensituationen eingesetzt werden.

Fuchs hat erst kürzlich bei der Hamburger Hochbahn die Einführung von Bodycams bei Wachpersonal begleitet. Dort habe man sich für Modelle mit einem sogenannten Ringspeicher entschieden. Aufnahmen würden grundsätzlich alle 120 Sekunden von allein überschrieben. Das dauerhafte Speichern dagegen müsse im Gefahrenfall manuell aktiviert und vorher vom Personal angekündigt werden. »Häufig hat bereits die Ankündigung der Aufnahme schon deeskalierende Wirkung«, berichtet er.

Die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen verweist noch auf weitere klärungsbedürftige Punkte: Sollen etwa Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf die Aufnahmen bekommen? Wie sollen Bodycam-Träger reagieren, wenn sie dazu aufgefordert werden, andere Fahrgäste zu filmen – etwa solche, die sich auf mehreren Sitzen breitgemacht haben?

Selbst wenn der Bodycam-Einsatz im Einklang mit dem Datenschutz gelingt: Zweifel am Nutzen bleiben. »Es gibt kritische Situationen, in denen keine Bodycam der Welt die Menschen vor Angriffen auf Leib und Leben schützen kann«, sagt Hansen. Aus ihrer Sicht wäre es womöglich besser, »wenn die Zugbegleiter immer zu zweit unterwegs wären«.

Für die Bahn wiederum bedeutet der Bodycam-Einsatz einen hohen Aufwand. Sie muss die Geräte anschaffen und die gespeicherten Aufzeichnungen korrekt verwalten. Es handelt sich dabei um personenbezogene Daten: Wer gefilmt wurde, hat darüber ein Auskunftsrecht.