SpOn 28.11.2025
13:23 Uhr

Bochum: Schuss auf gehörlose Zwölfjährige - Ermittler berichten über Einsatz


Bei einem Polizeieinsatz in Bochum wurde ein gehörloses Kind angeschossen. Warum? Jetzt haben die Ermittler und NRW-Innenminister Reul weitere Details zu dem Fall bekannt gegeben.

Bochum: Schuss auf gehörlose Zwölfjährige - Ermittler berichten über Einsatz

Der Fall sorgt weiter für Entsetzen: Ein zwölfjähriges gehörloses Mädchen wurde bei einem Polizeieinsatz  in Bochum von einem Beamten angeschossen. Nun haben Ermittler in einer Sondersitzung dazu Stellung bezogen. Demnach sollen dem Schuss des Polizisten dramatische Sekunden vorausgegangen sein.

Die vier eingesetzten Polizisten hätten einen möglichen Messerangriff befürchtet und seien deshalb im Treppenhaus vor der Wohnungstür in Stellung gegangen. Als das Mädchen mit zwei Messern in der Hand erschienen sei, sei der Schuss gefallen, sagte Oberstaatsanwalt Benjamin Kluck in der gemeinsamen Sondersitzung des NRW-Innenausschusses und des Familienausschusses.

Das Mädchen hatte bei dem Einsatz in der Nacht zum 17. November einen Durchschuss im Oberkörper erlitten und schwebte in Lebensgefahr. Nach zwei Operationen sei die Zwölfjährige »aktuell wach und ansprechbar«, sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU). Es sei aber noch eine dritte Operation in den kommenden Tagen nötig.

Zwölfjährige brauchte lebenswichtiges Medikament

Die Beamten waren ausgerückt, weil die Zwölfjährige in ihrer Wohngruppe für gehörlose Kinder und Jugendliche in Münster vermisst wurde. Sie war zu ihrer Mutter nach Bochum gefahren, der aber das Sorgerecht für das Mädchen entzogen worden war. Gleichzeitig hätten die Beamten unter Zeitdruck gestanden. Es sei klar gewesen, dass die Zwölfjährige noch in der Nacht ein wichtiges Medikament nehmen musste, »weil sonst eine Lebensgefahr entstehen kann«, betonte der Minister.

Gegen den Polizisten, der mit seiner Dienstwaffe geschossen hat, werde wegen versuchten Totschlags ermittelt, sagte Kluck. Gegen einen Kollegen, der mit einem Taser schoss, ermittele man wegen Körperverletzung im Amt. Beide hätten sich zu dem Einsatz bislang nicht geäußert und machten von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Darüber hatte zuvor der »Kölner Stadt-Anzeiger« berichtet. Innenminister Reul hatte zuletzt schon gesagt, dass die Bodycams der Polizisten beim Einsatz nicht eingeschaltet waren.

Bruder des Mädchens vor dem Mehrfamilienhaus, in dem die Mutter wohnt

Bruder des Mädchens vor dem Mehrfamilienhaus, in dem die Mutter wohnt

Foto: Christoph Reichwein / dpa

Die Ermittler gehen davon aus, dass das Mädchen die Beamten zuvor angegriffen hatte. Der Schuss aus der Dienstwaffe sei erst gefallen, als sich die Zwölfjährige mit zwei Messern in den Händen unmittelbar vor den Polizisten befunden habe, hatten Polizei und Staatsanwaltschaft betont. Kurz zuvor seien der Mutter des Mädchens Handschellen angelegt worden. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war auch der Bruder der Zwölfjährigen vor Ort.

Anwalt kritisiert »aggressive Pressearbeit« der Polizei

Der Anwalt des Mädchens, Simón Barrera González, hatte die Darstellung der Ermittler zuletzt als voreilig und manipulativ kritisiert. Polizei und Staatsanwaltschaft versuchten mit ihrer »aggressiven Pressearbeit«, die aus seiner Sicht fragwürdige Darstellung zu prägen, der Beamte habe aus Notwehr geschossen.

Besonders schwierig war der Einsatz wohl dadurch, dass Tochter, Mutter und Bruder gehörlos sind. Ob und wie überhaupt eine Kommunikation zwischen den Einsatzkräften und den Gehörlosen möglich war, wird weiter ermittelt. Ein Gebärdendolmetscher war bei dem Einsatz nicht dabei.

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Innenminister Reul will deshalb nun prüfen, wie die Polizei für solche Situationen besser geschult werden kann. In der kommenden Woche sei ein Austausch mit mehreren Gehörlosenverbänden geplant. Es gelte zu prüfen: »Gibt es vielleicht auch in der Aus- und Fortbildung der Polizei noch Möglichkeiten, auf Fälle wie diese besser vorzubereiten?«, sagte Reul.

Dass die Polizei auf ein Kind geschossen habe, sei nicht grundsätzlich falsch. »Der Einsatz der Schusswaffe kann gerechtfertigt sein – auch gegen eine Zwölfjährige. Wir alle wissen, wie gefährlich das Tatmittel Messer sein kann«, sagte der Minister. Es seien aber auch noch viele Details ungeklärt.

mkh/dpa