SpOn 20.11.2025
22:06 Uhr

Bielefeld: Mann nach Schüssen vor dem Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt


Im Februar schoss ein Geschwisterpaar in Bielefeld auf Personen, vier Menschen wurden verletzt. Nach Ansicht des Gerichts wollten die Täter ihren ermordeten Bruder rächen. Auf beide wartet nun eine Haftstrafe.

Bielefeld: Mann nach Schüssen vor dem Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt

Weil er vor dem Landgericht Bielefeld Schüsse auf mehrere Menschen abgegeben hat, muss ein 41 Jahre alter Mann lebenslang ins Gefängnis. Das Gericht verurteilte ihn wegen versuchten Mordes. Seine mitangeklagte Schwester erhielt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Nach Überzeugung des Gerichts wollte das Geschwisterpaar Blutrache für den Mord an seinem Bruder üben, dem ehemaligen Box-Profi Besar Nimani. Sie hätten versucht, Familienangehörige des Mannes zu töten, der damals wegen der Tat angeklagt war. Der Vorsitzende Richter sprach in seiner Begründung von einem »Akt der Selbstjustiz«. Insbesondere der Bruder habe das Recht selbst in die Hand nehmen und die Macht seiner Familie demonstrieren wollen.

Die Schüsse waren Ende Februar gefallen, nach dem dritten Verhandlungstag im Prozess um den Tod Nimanis. Vier Menschen zwischen 23 und 63 Jahren wurden verletzt, der Bruder und der Vater des damals Angeklagten erlitten lebensgefährliche Verletzungen. Sie hätten nur durch Zufall überlebt, hieß es vor Gericht. Der nun Verurteilte stellte sich wenig später der Polizei.

Nach Überzeugung der Kammer eröffnete er das Feuer aus dem Hinterhalt. Vor Gericht räumte der Mann ein, geschossen zu haben, sagte allerdings, dass er die Opfer nur verletzen wollte. Seine Schwester schoss nach Überzeugung des Gerichts wenig später aus einem fahrenden Auto auf eine bereits angeschossene Person. Ihr Verteidiger sagte, die Geschwister hätten sich seit Jahren durch die andere Familie bedroht gefühlt.

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Der ehemalige Mittelgewichtsboxer Besar Nimani war im März 2024 im Alter von 38 Jahren in der Bielefelder Fußgängerzone erschossen worden. Warum, ist bis heute unklar. Das Mordurteil gegen den einen der beiden Schützen ist noch nicht rechtskräftig. Nach einem zweiten Tatverdächtigen wird weiterhin gesucht.

esw/dpa