Der Abbruch eines »Palästina-Kongresses« im April 2024 durch die Polizei war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Aus Sicht der Richter haben die Sicherheitsbehörden nicht ausreichend geprüft, ob es ein milderes Mittel gab. Die Klage der Vereinigung »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost« war damit erfolgreich.
Zu dem internationalen Treffen hatten verschiedene Gruppen und Initiativen eingeladen, die unter anderem nach Einschätzung von Sicherheitsbehörden und der Berliner Innenverwaltung dem israelfeindlichen »Boykott-Spektrum« zuzurechnen waren.
Die Polizei hatte die Versammlung, die für den 12. bis 14. April 2024 geplant war, kurz nach ihrem Beginn aufgelöst und verboten. Hintergrund war eine per Video übertragene Rede des palästinensischen Aktivisten Salman Abu Sitta. Für ihn galt damals in Deutschland ein politisches Betätigungsverbot wegen Hasstiraden gegen Israel und gegen Juden. Salman Abu Sitta würdigte etwa die »Entschlossenheit und den Mut« der terroristischen Angreifer des 7. Oktober 2023. Wäre er deutlich jünger, so der damals 86-Jährige, hätte er einer von ihnen sein können.
Die Polizei rechtfertigte ihren Einsatz im Frühjahr 2024 damit, »dass solche antisemitischen, gewaltverherrlichenden und den Holocaust verleugnenden Redebeiträge sich bei der Veranstaltung wiederholen könnten«. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser lobte den Einsatz der Polizei danach auf der Plattform X. »Es ist richtig und notwendig, dass die Berliner Polizei hart durchgreift beim sogenannten Palästina-Kongress. Wir dulden keine islamistische Propaganda und keinen Hass gegen Jüdinnen und Juden«, schrieb sie.
