Gut ein Jahr nach einer Messerattacke auf einen spanischen Touristen am Holocaustmahnmal in Berlin ist der Angreifer zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Das Kammergericht der Hauptstadt sprach den Syrer unter anderem des versuchten Mordes und der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig. Es wertete die Tat als radikal-islamistisch.
Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert. Wie von der Anklage gefordert, wandte das Gericht das allgemeine Strafrecht an. Der Verteidiger des Mannes hatte hingegen auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren plädiert.
Opfer überlebte knapp
Der Angeklagte war laut Urteil am 21. Februar 2025 aus Leipzig nach Berlin gereist, um im Namen des sogenannten »Islamischen Staats« (IS) einen Angriff auf einen Menschen zu begehen. Gezielt habe er sich das Holocaustmahnmal unweit des Brandenburger Tors ausgesucht und sich dem IS über eine Messengerkommunikation als Mitglied angedient, so die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Im Stelenfeld habe er einem inzwischen 31-Jährigen in Tötungsabsicht einen langen Schnitt an der Kehle zugefügt.
Der Spanier überlebte nur knapp. Bis heute ist er nicht in der Lage zu arbeiten und wird psychologisch behandelt. Er war in dem Verfahren Nebenkläger.
Der Angeklagte hatte vor Gericht zugegeben, »einen Menschen gegriffen« und ihm einen großen Schnitt versetzt zu haben. »Schon eine Sekunde nach der Tat bereute ich«, sagte er weiter. Er sei auf Druck eines Chat-Partners nach Berlin gefahren, mit dem er über IS-Videos in Kontakt gekommen sei. Er bitte um Vergebung.
Der 20-Jährige, der 2023 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam und in einer Unterkunft in Leipzig wohnte, hatte sich etwa zweieinhalb Stunden nach der Tat am Mahnmal gestellt. Seit seiner Festnahme befand er sich in Untersuchungshaft.
