Privatleute dürfen in Berlin ab sofort wieder kein Streusalz ausbringen – und auch die Berliner Stadtreinigung darf die Substanz nur in einem eng gesteckten Rahmen einsetzen. Das entschied das Verwaltungsgericht der Stadt. Damit setzte sich der Naturschutzbund Nabu vor dem Verwaltungsgericht Berlin durch. Die Naturschutzorganisation wehrte sich erfolgreich gegen eine Allgemeinverfügung der Senatsumweltverwaltung. Die Richter entschieden , die Verfügung der Umweltverwaltung entbehre einer rechtlichen Grundlage.
Ausnahmen vom Verbot des flächendeckenden Einsatzes von Tausalz seien nur in den im Gesetz besonders geregelten Fällen möglich, teilte das Gericht mit. Außerdem habe die Senatsverwaltung es versäumt, schriftlich zu begründen, warum die Streusalzgenehmigung für Privatpersonen unmittelbar gelten sollte. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
Laut dem Berliner Straßenreinigungsgesetz war die BSR bereits vor dem Verlassen der Allgemeinverfügung dazu berechtigt, etwa an viel frequentierten Kreuzungen oder an Omnibus-Haltespuren zu streuen. Diese Regelung bleibt von dem Eilentscheid des Gerichts unberührt. Flächendeckend darf auch die BSR aber nun das Streusalz nicht mehr einsetzen, wie ein Gerichtssprecher auf SPIEGEL-Anfrage ergänzend erläuterte.
Nach heftiger Kritik am tagelangen Glättechaos in der Hauptstadt hatte Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) Ende Januar den eigentlich aus Umweltgründen verbotenen Einsatz sogenannter Taumittel wie Streusalz per Allgemeinverfügung ausnahmsweise erlaubt. Die Genehmigung sollte zunächst bis zum 14. Februar gelten.
Bonde habe mit der Entscheidung versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen, erklärte Nabu-Geschäftsführerin Melanie von Orlow . »Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage ist inakzeptabel und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.«
Bonde wiederum teilte in einer Erklärung mit , sie nehme die Entscheidung des Gerichts »zur Kenntnis«. Die Senatorin machte klar, dass sie nun das Abgeordnetenhaus in der Pflicht sieht. Die Entscheidung des Gerichts mache klar, dass es am Gesetzgeber sei, eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, »wie ich es bereits seit dem 12. Januar fordere«. In der Zwischenzeit wäre es dem Abgeordnetenhaus möglich gewesen, »ein Gesetzgebungsverfahren durchzuführen, das mir ein rechtssicheres Handeln in der Notstandssituation am 30. Januar ermöglicht hätte«, so Bonde.
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