SpOn 05.01.2026
19:07 Uhr

Berlin: 45-Jähriger nach Femizid zu lebenslanger Haft verurteilt


Ein Mann in Berlin muss nach einer tödlichen Messerattacke auf seine Frau wegen Mordes ins Gefängnis. Die Tat geschah in Anwesenheit der gemeinsamen Kinder.

Berlin: 45-Jähriger nach Femizid zu lebenslanger Haft verurteilt

Wegen einer tödlichen Küchenmesserattacke auf seine getrennt von ihm lebende Ehefrau in Anwesenheit der vier gemeinsamen Kinder ist ein Mann in Berlin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht der Bundeshauptstadt ging nach Angaben einer Sprecherin in seiner Begründung am Montag von einem Mord aus niedrigen Beweggründen aus und sprach von einem Femizid (lesen Sie hier mehr  über Femizide). Der 45-Jährige handelte demnach aus Wut darüber, dass seine Ehefrau seinen Wünschen nicht uneingeschränkt folgen wollte.

Nach Angaben des Vorsitzenden Richters betrachtete der Angeklagte es als sein Recht, seine Partnerin für ihr Verhalten »zu bestrafen«, und hielt sich sogar für berechtigt, »ihr das Leben zu nehmen«. Nach den Feststellungen des Gerichts handelte es sich zudem um ein grausames Geschehen. Der Beschuldigte habe »teilnahmslos« beobachtet, wie die Kinder versuchten, ihre sterbende Mutter wiederzubeleben. Dabei habe er dem achtjährigen Sohn gesagt, er werde ihm »eine neue Mutter kaufen«.

Verblutet im Treppenhaus

Das Verbrechen ereignete sich im April vergangenen Jahres in der Wohnung des Opfers im Berliner Stadtteil Britz, der Mann stach nach einem Streit mit einem Küchenmesser fünfmal zu. Die 37-Jährige flüchtete danach in das Treppenhaus des Mehrfamilienhauses, wo sie trotz der verzweifelten Bemühungen ihrer Kinder verblutete. Ihr tatverdächtiger Ehemann wurde von Einsatzkräften der Polizei im Gebäude festgenommen.

Nach Gerichtsangaben stammt die Familie aus Afghanistan und kam 2015 nach Deutschland. Der Mann und die Frau waren demnach seit 2003 nach islamischem Ritus verheiratet, die Ehe war aber insbesondere seit der Ankunft in Deutschland aufgrund von Eifersucht, Gewalttätigkeiten und kontrollierendem Verhalten des Verdächtigen »konfliktbeladen«.

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Der älteste Sohn hatte in dem rund dreimonatigen Prozess als erster Zeuge ausgesagt. Er sei durch Geschrei aufgewacht. »Ich habe den letzten Stich gesehen«, sagte der 22-Jährige unter Tränen. Sein Vater sei sehr eifersüchtig gewesen. Immer wieder sei es zu Gewalt gegen die Mutter gekommen. Eine Arbeit habe der Vater der Mutter verboten, er habe sie kontrolliert.

Unter anderem verbot der Mann nach Überzeugung des Gerichts seiner Frau die Teilnahme an einem Deutschkurs. Ende 2024 ließ sich er sich nach islamischem Ritus scheiden und heiratete nach islamischem Ritus erneut. Nach deutschem Recht war die Scheidung noch nicht vollzogen. Die neue Beziehung habe dem Mann jedoch nicht gefallen. Nach deren Ende sei er wieder aufgetaucht, habe von Liebe gesprochen, berichtete der Sohn. Er habe die Mutter auch überredet, eine Strafanzeige zurückzunehmen. »Danach war sein Verhalten noch schlechter«, so der Sohn.

Während des Prozesses schwieg der Angeklagte. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Totschlag und eine entsprechende Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.

sol/dpa/AFP