Mehr als 13 Jahre verbrachte Manfred Genditzki in bayerischen Strafvollzugsanstalten. Dabei war er unschuldig, wie sich am Ende herausstellte. Nun steht fest, wie hoch die Entschädigungssumme ist, die er vom Freistaat Bayern deswegen bekommt: Es sind insgesamt 1.310.000 Euro. Die Einigung umfasse alle Ansprüche aus seiner Verurteilung, seiner Haft und dem Wiederaufnahmeverfahren, teilte das bayerische Justizministerium mit.
Ein weiter Weg zur Wahrheit
Genditzkis Kampf durch die Instanzen nach dem sogenannten Badewannen-Mord hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht: Das Landgericht München II hatte ihn 2010 für schuldig befunden, eine Seniorin aus Rottach-Egern in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. Nachdem Genditzki in Revision gegangen war, verurteilte ihn eine andere Kammer des Landgerichts 2012 erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Die Revision gegen dieses Urteil blieb erfolglos.
2023 schließlich wurde Genditzki nach einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen – neue Gutachten hatten untermauert, dass der Tod der betagten Dame ein Unfall gewesen war (Wie das Justizopfer zurück ins Leben fand, lesen Sie hier ).
»Eine unerträgliche Vorstellung für jeden Menschen«
»Es ist eine unerträgliche Vorstellung für jeden Menschen, dass er zu Unrecht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird«, hieß es nach der Einigung aus dem Justizministerium. Die Aufarbeitung des Falles habe einige generelle Lehren für die Justiz erbracht. Und gezeigt, dass es Reformbedarf beim Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen gebe.
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So sei die aktuelle Regelung im Bundesrecht, wonach Verpflegung und Unterkunft in der Haft auf Entschädigungszahlungen anzurechnen sind, unangemessen. Außerdem solle die Tagespauschale zur finanziellen Wiedergutmachung von derzeit 75 auf 100 Euro je Hafttag angehoben werden, um den Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken zu stärken, betonte das Ministerium.
Genditzki muss Entschädigung teils versteuern
Bei der Summe im konkreten Fall ist demnach zu berücksichtigen, dass Genditzki das Geld teilweise versteuern muss und Verbindlichkeiten wie Anwaltshonorare zu begleichen hat. Mit dem Gesamtvergleich, der auch bereits gezahlte Beträge berücksichtigt, wurden die beiden bisher anhängigen Gerichtsverfahren zur Entschädigung den Angaben zufolge einvernehmlich beendet.
Für die bayerische Justiz hat die Aufarbeitung des Falles noch weitere Konsequenzen. So wurde die Zuständigkeit für Wiederaufnahmefälle bei den Staatsanwaltschaften in Sonderdezernaten gebündelt. Bei den regelmäßigen Dienstbesprechungen werde die Auswahl von Sachverständigen sowie das Wiederaufnahmerecht verstärkt erörtert. Das Thema Wiederaufnahmeverfahren wurde zudem mit einer eigenen Veranstaltung im Fortbildungsprogramm der bayerischen Justiz integriert. Und es wurde ein Konzept zur Unterstützung der Betroffenen nach einer Entlassung aus ungerechtfertigter Haft entwickelt.
