SpOn 14.01.2026
18:10 Uhr

BGH: Mordfrage muss nach Tod von Vierjähriger beim Zahnarzt erneut geprüft werden


Ein Arzt spritzte Kindern ein verunreinigtes Narkosemittel und wird wegen Totschlags verurteilt. War es Mord, weil er Hygienemängel vertuschen wollte? Das will der Bundesgerichtshof klären lassen. Erneut.

BGH: Mordfrage muss nach Tod von Vierjähriger beim Zahnarzt erneut geprüft werden

War es Mord? Diese Frage muss nun erneut geprüft werden im Fall einer Vierjährigen, die nach einer Zahnbehandlung gestorben ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das vierjährige Mädchen starb im September 2021 nach dem Besuch einer Praxis im hessischen Hochtaunuskreis, drei weitere Kinder erlitten eine Blutvergiftung. Ein Narkosearzt hatte ihnen verunreinigtes Narkosemittel gespritzt. Der Arzt wurde vom Landgericht Frankfurt im November 2024 unter anderem wegen Totschlags sowie dreifachen versuchten Totschlags durch Unterlassen zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs verweist den Fall nun zur neuen Verhandlung zurück an eine andere Kammer. Dort müsse geklärt werden, ob es sich doch um Mord und Mordversuche handelte.

Diesen Standpunkt vertritt die Frankfurter Staatsanwaltschaft. Ihre Argumentation: Der Narkosearzt habe mit seinem Unterlassen die Hygienemängel vertuschen wollen. Eine sogenannte Verdeckungsabsicht gilt im deutschen Strafrecht als Mordmerkmal. Mord wird laut Gesetz mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Anders sah es das Landgericht Frankfurt im Jahr 2024: Damals hieß es, um Hygienemängel zu verdecken, wäre es für den Arzt besser gewesen, wenn die Kinder wieder genesen wären. Diesen Standpunkt vertritt auch der Verteidiger des Angeklagten. Sein Mandant habe zudem keinen Tötungsvorsatz gehabt.

Mehr zum Thema

Der Bundesgerichtshof entscheidet gesondert über die Revision, die der Angeklagte selbst eingelegt hat.

Mehr über Prozess gegen den Anästhesisten Dr. W lesen Sie hier .

jml/dpa