SpOn 22.01.2026
13:04 Uhr

Aserbaidschan-Affäre: Ex-CDU-Abgeordneter Axel Fischer wegen Bestechlichkeit zu Bewährungsstrafe verurteilt


Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer ist im Korruptionsprozess wegen der Aserbaidschan-Affäre vom Münchner Oberlandesgericht schuldig gesprochen worden. Fischer hat alle Vorwürfe bis zuletzt bestritten.

Aserbaidschan-Affäre: Ex-CDU-Abgeordneter Axel Fischer wegen Bestechlichkeit zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hat den Ex-CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer im Korruptionsprozess im Zuge der Aserbaidschan-Affäre zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Das OLG folgte in seinem Urteil der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft München, wonach sich Fischer der Bestechlichkeit von Mandatsträgern schuldig gemacht hat. Die Anklage hatte allerdings eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte vergeblich auf Freispruch plädiert.

Das Gericht ist der mündlichen Urteilsbegründung zufolge überzeugt davon, dass Fischer für pro-aserbaidschanisches Verhalten als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) über die Jahre hinweg einige Zehntausend Euro in bar erhalten hat. Ein Teil der Zahlungen soll dabei geflossen sein, als dies noch nicht strafbar war. Im Gegenzug habe Fischer, der von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv war, im Interesse Aserbaidschans unter anderem positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte für all dies in dem aufwendigen Prozess zahlreiche Indizien vorgelegt. Lesen Sie hier  mehr zu dem Fall.

Fischer verliert passives Wahlrecht

Fischer, der seit dem 22. Dezember in Untersuchungshaft saß, kommt mit dem Urteil auf freien Fuß. Weil er wiederholt nicht zum Prozess erschienen war, hatte das Gericht Haftbefehl verhängt.

Das Gericht urteilte weiter, dass Fischer für die Dauer von zwei Jahren das passive Wahlrecht aberkannt wird. Er kann also nicht in ein Parlament oder öffentliches Amt gewählt werden. Die Anklage hatte gefordert, ihm für drei Jahre das aktive und das passive Wahlrecht abzuerkennen. Fischer muss außerdem 12.000 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen, die Anklage hatte 80.000 Euro gefordert.

Der CDU-Politiker aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land hatte alle Vorwürfe bis zuletzt bestritten: Er habe keine finanziellen oder sonstigen Zuwendungen für pro-aserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe niemals seine Stimme »verkauft«. Die Verteidigung hatte die Strafforderung der Anklage als völlig unverhältnismäßig bezeichnet. Zentrale Zeugenaussagen seien gelogen gewesen. Das Gericht folgte all dem in seinem Urteil allerdings nicht – es nannte im Gegenteil Angaben Fischers und auch seiner Frau nicht glaubhaft.

czl/dpa