SpOn 19.01.2026
17:56 Uhr

Antisemitismus an Unis: Bayern plant Exmatrikulation für Störer


Mit einem Strafkatalog möchte die bayerische Landesregierung gegen Antisemitismus vorgehen. Als »ultimative Sanktion« soll künftig auch die erneute Immatrikulation verboten werden können.

Antisemitismus an Unis: Bayern plant Exmatrikulation für Störer

Die CSU-geführte Landesregierung in Bayern will mit einem neuen Strafkatalog gegen Antisemitismus an Hochschulen vorgehen. Studierende müssten dann bei schwerem Fehlverhalten landesweit mit einer Exmatrikulation rechnen. Bereits in den nächsten vier Wochen werde das Kabinett die Novelle des Hochschulinnovationsgesetzes beschließen, kündigte Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) an.

Im Zuge der Novelle werde auch ein neuer Strafenkatalog verankert, welcher neben Rügen auch die Exmatrikulation oder das Verbot einer erneuten Immatrikulation als »ultimative Sanktion« vorsehe.

Bislang unterschiedliche Regeln

Viele bayerische Hochschulen sehen bisher zwar in ihren Immatrikulationssatzungen Sanktionsmöglichkeiten vor, die über Hausverbote hinausgehen und auch eine Exmatrikulation als letzte Ordnungsmaßnahme vorsehen. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen von Hochschulort zu Hochschulort. Blume betonte, dass es dagegen früher bereits entsprechende Regelungen zur Exmatrikulation gegeben habe, wenn jemand den Hochschulfrieden dauerhaft störe.

Schlossplatz vor der Universität in Erlangen

Schlossplatz vor der Universität in Erlangen

Foto:

Peter Schickert / IMAGO

Der neue Strafenkatalog orientiere sich am Ordnungsrecht für Schulen, wo Verstöße etwa mit Verweisen, Versetzungen in Parallelklassen und Unterrichtsausschlüssen geahndet werden können. Was an den Hochschulen jeweils unter einer dauerhaften Störung zu verstehen sei, bleibe aber jeweilige Ermessenssache, so Blume.

Auch Sanktionen für verbotenes Gendern

Hintergrund für die aus Blumes Sicht notwendige Novelle ist das rauer werdende Klima, insbesondere gegen jüdische Studierende . Dieser Entwicklung wolle man mit dem Gesetz entgegenwirken und so die betroffenen Studentinnen und Studenten besser schützen.

Mehr zum Thema

Außerdem sehe die Gesetzesreform auch vor, Sanktionen für Verstöße gegen das bayerische Gender-Verbot zu verankern und die Entbürokratisierung an den Hochschulen voranzubringen. Bereits seit April 2024 gilt an Schulen, Hochschulen und in der staatlichen Verwaltung in Bayern ein Verbot für »mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen« wie Genderstern, Doppelpunkt, Gendergap oder Mediopunkt.

jpe/dpa