SpOn 03.12.2025
17:36 Uhr

Amazon-Prime-Kunden können noch bis 2025 Geld zurückfordern


Weil die Preiserhöhung des US-Unternehmens 2022 rechtswidrig war, können bestimmte Amazon-Abonnenten Geld zurückverlangen – am besten bis Jahresende. Wie das funktioniert, verrät die Stiftung Warentest.

Amazon-Prime-Kunden können noch bis 2025 Geld zurückfordern

Im Herbst 2022 erhöhte Amazon seinen Prime-Abopreis einseitig. Das Monatsabo wurde dadurch einen Euro teurer. Und ein Jahresabo – bis dahin 69 Euro – kostete nach diesem Zeitpunkt gleich 20,90 Euro mehr. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte dagegen – und bekam vor dem Landgericht recht. Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte Ende Oktober, dass diese Preiserhöhung rechtswidrig war.

Viele Amazon-Prime-Kunden, die ihr Abo vor Herbst 2022 abgeschlossen haben, können jetzt wegen der unrechtmäßigen Preiserhöhung Geld von dem Unternehmen zurückverlangen. Dabei sollte man am besten bis Ende 2025 handeln, rät die Stiftung Warentest. Damit sei sichergestellt, dass die Erstattung von Zahlungen, die bereits 2022 geleistet wurden, nicht verjährt.

Wer bekommt die Erstattung?

Die Erstattung der gezahlten Differenz zwischen altem und neuem Abopreis können Kunden und Kundinnen verlangen, die das Monats- oder Jahresabo noch zum alten Preis abgeschlossen und der Preiserhöhung nicht zugestimmt haben. Als Zustimmung gilt, wenn Prime-Abonnenten nach Ankündigung der neuen Preise vom Jahres- aufs Monatsabo oder umge­kehrt gewechselt haben, erklärt die Stiftung Warentest.

Sie müssen die Zahlung schriftlich einfordern. Die Stiftung Warentest bietet dafür auf ihrer Webseite  einen Musterbrief mit Hinweisen zum Ausfüllen an. Tipp: Sichern Sie sich zusätzlich zur Erstattung auch das Recht auf Verzugszinsen. Dafür muss Amazon ultimativ zur Zahlung aufgefordert werden, wie es auch im Musterbrief der Warentester steht. Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen plant wegen der Preiserhöhung außerdem eine Sammelklage.

Nicht die erste Klage

Schon im Sommer hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Klage gegen Amazon gewonnen. Das Unternehmen hatte Sonderangebote der »Prime Deal Days« nicht richtig gekennzeichnet. Die Werbung verstieß daher gegen die Preisangabenverordnung sowie gegen das Wettbewerbsrecht.

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Das OLG-Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Bis also höchstrichterlich entschieden ist, könnten noch Monate oder mehr als ein Jahr vergehen. So lange müssen Betroffene im Zweifel auf eine Rückzahlung warten.

mgr/dpa