Im Rechtsstreit um eine Preiserhöhung beim Prime-Abonnement des Onlinehändlers Amazon im Sommer 2022 können sich Kunden jetzt einer Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW anschließen. Für die Teilnahme an der Klage müssen sie sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eintragen, wie die Verbraucherzentrale mitteilt.
Amazon hatte 2022 den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland um bis zu 20,90 Euro pro Jahr erhöht, die Kosten stiegen bei jährlicher Zahlung von 69 Euro auf 89,90 Euro. Davon betroffen waren laut Verbraucherzentrale »Millionen Verbraucher:innen«. Aus Sicht der Verbraucherschützer war die Erhöhung rechtswidrig.
Vor diesem Hintergrund hat die Verbraucherzentrale im Dezember 2025 eine Sammelklage (Az. I-13 VKl 1/25) beim zuständigen Oberlandesgericht Hamm eingelegt. »Ist die Klage erfolgreich, könnten Verbraucher:innen, die sich im Klageregister eintragen, zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten«, erklärte die VZ NRW. »Je nach Abo-Modell wären das derzeit bis zu circa 60 Euro. Abhängig von der Dauer des Verfahrens erhöht sich diese Summe noch«, sagte VZ-Vorstand Wolfgang Schuldzinski.
Sammelkläger müssen sich beeilen
Wer sich beteiligen will, soll zunächst einen Klagecheck durchlaufen: »Das Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Verbraucher:innen dort konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.« Laut BfJ ist eine Anmeldung im Register bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. Wann sich das OLG Hamm mit dem Fall befassen wird, steht bisher nicht fest.
Eine Klage gegen die Erhöhung vor dem Landgericht und in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Amazon wurde in beiden Instanzen im Sinne der Verbraucherzentrale entschieden: Die Richter erklärten die Preisanpassungsklausel für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm für unwirksam. Weil Amazon dagegen Revision beim Bundesgerichtshof einlegte, ist die jüngste Entscheidung aber nicht rechtskräftig.
»Die einseitige Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen war unzulässig«, so Schuldzinski. »Der Gang vor Gericht ist für den Einzelnen aber mühsam, deshalb bieten wir Betroffenen mit der Sammelklage einen einfachen Weg, um unkompliziert und kostenlos ihre Rechte durchzusetzen.«
Amazon: Haben Kunden transparent informiert
Amazon wies die Vorwürfe erneut zurück. »Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime-Mitgliedsgebühr informiert«, sagte ein Amazon-Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Kundinnen und Kunden hätten jederzeit das Recht, ihre Prime-Mitgliedschaft zu kündigen. »Wir haben in unseren Mitteilungen wiederholt klare Informationen dazu zur Verfügung gestellt.« Weil man mit dem Urteil des OLG Düsseldorf nicht übereinstimme, habe man Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Die Verbraucherzentrale NRW wies darauf hin, dass derzeit noch eine weitere Sammelklage einer Verbraucherzentrale gegen Amazon läuft. Dabei klagt die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Erhöhung der Werbequote im Streamingdienst »Prime Video«. Es handele sich um zwei unabhängige Verfahren.
