SpOn 03.02.2026
16:51 Uhr

Alexej Nawalny: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Russland


Bis heute ist Alexej Nawalnys Tod hinter Gittern nicht aufgeklärt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte spricht nun von einer »unmenschlichen Behandlung« des Kremlkritikers.

Alexej Nawalny: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Russland

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen der »rechtswidrigen Inhaftierung« und »unmenschlichen Behandlung« von Alexej Nawalny verurteilt. Der Kremlkritiker war vor zwei Jahren in russischer Haft gestorben.

Laut Gericht stand Nawalny während eines Teils der Haftzeit unter ständiger Videoüberwachung. Zudem wurde ihm durch stündliche oder zweistündliche Sicherheitskontrollen der Schlaf entzogen sowie die Haare vollständig abrasiert.

Keine Rücksicht auf Gesundheit

»Diese Aspekte seiner Haft, in ihrer Gesamtheit betrachtet, spiegelten ein Muster der Missachtung seiner Gesundheit, seines Wohlbefindens und seiner Würde wider«, urteilte der Menschenrechtsgerichtshof. Nawalny sei »gleichzeitig mehreren Formen der Misshandlung ausgesetzt« gewesen, so die Richter.

Überdies hätten die russischen Gerichte nicht berücksichtigt, dass er Befürchtungen hinsichtlich seiner Gesundheit und seines Lebens äußerte – trotz eines beinahe tödlichen Giftanschlags auf ihn kurz zuvor. Der Kremlgegner starb 2024 unter unklaren Umständen im Straflager »Polarwolf« in der Arktisregion.

Russland ignorierte frühere Urteile

Der Oppositionspolitiker war im Januar 2021 festgenommen und inhaftiert worden. Zuvor hatte er sich nach einem Giftanschlag medizinisch im Ausland behandeln lassen. Nach seiner Rückkehr nach Russland leiteten die dortigen Behörden ein Verfahren zur Vollstreckung einer bereits 2014 verhängten Bewährungsstrafe ein. Diese Verurteilung hatte der Straßburger Gerichtshof in einer früheren Entscheidung als rechtswidrig angesehen.

Russland beachtete dieses Urteil nicht, genauso wenig wie eine einstweilige Maßnahme des EGMR mit der Anweisung gegenüber der russischen Regierung, Nawalny unverzüglich freizulassen. Auch Forderungen des Ministerkomitees des Europarats nach seiner Freilassung blieben wirkungslos. Der Europarat, die Menschenrechtskonvention und der Gerichtshof sind unabhängig von der EU.

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Der EGMR sprach Nawalny mit dem Urteil eine Entschädigung von 26.000 Euro für immaterielle Schäden zu. Seine Witwe Julija Nawalnaja hatte das Verfahren nach dem Tod ihres Mannes in seinem Namen weitergeführt. Das Geld wird sie aller Voraussicht nach aber nicht erhalten: Russland erkennt Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs nicht an.

jpe/dpa/AFP