SpOn 21.11.2025
16:32 Uhr

Alexander Dobrindt: Bundesinnenminister soll Innenausschuss Auskunft in Sondersitzung zum Schicksal von Afghanen geben


Hunderten Afghanen, denen Deutschland die Aufnahme zugesagt hat, droht die Abschiebung von Pakistan zu den Taliban. Die Grünen wollen nun im Bundestag Innenminister Alexander Dobrindt zur Rede stellen.

Alexander Dobrindt: Bundesinnenminister soll Innenausschuss Auskunft in Sondersitzung zum Schicksal von Afghanen geben

Die Grünen haben durchgesetzt, dass der Bundestagsinnenausschuss am kommenden Mittwoch zu einer Sondersitzung zusammenkommt. Es geht um Hunderte Afghanen, die in Pakistan feststecken, obwohl ihnen Deutschland eine Aufnahmezusage gemacht hatte. Ihnen droht die Abschiebung in ihr von den Taliban beherrschtes Heimatland. Die Grünen wollen mit der Sondersitzung den Druck auf Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erhöhen.

»Der Innenminister muss erklären, wie es mit den feststeckenden Aufnahmezusagen weitergeht, warum zugesagte Einreisen blockiert und ob Haushaltsmittel zweckwidrig verwendet wurden«, sagte Marcel Emmerich, innenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen, dem SPIEGEL. Die Bundesregierung müsse erklären, warum Aufnahmezusagen nicht umgesetzt und Gerichtsbeschlüsse ignoriert würden, bevor »den Familien an Weihnachten die Abschiebung zu den Taliban droht«. Die Bundesregierung schulde Parlament und Öffentlichkeit Transparenz und den Betroffenen endlich die zugesagte Sicherheit.

Die Abgeordneten kommen trotz der anstehenden Haushaltswoche am Mittwochmorgen zu der von den Grünen beantragten Sondersitzung zusammen. In Pakistans Hauptstadt Islamabad hängen derzeit noch mehr als 1800 Afghaninnen und Afghanen fest, denen Deutschland ursprünglich die Aufnahme zugesagt hatte. Etwas mehr als 200 hatten die pakistanischen Behörden bereits nach Afghanistan abgeschoben.

Die schwarz-rote Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, freiwillige Aufnahmeprogramme zu beenden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte jüngst im Gespräch mit dem SPIEGEL  seine restriktive Linie bekräftigt. Die Menschen säßen teils seit zwei Jahren in Pakistan, ohne dass die Ampelregierung ihre Aufnahme ermöglicht habe, sagte er. Allerdings lag das auch daran, dass die Bundespolizei die Verfahren in die Länge gezogen hatte . Dobrindt sagte weiter, man richte sich »nach klaren Regeln: Wer keine rechtsverbindliche Aufnahmezusage hat, kann nicht nach Deutschland kommen«.

Unterschiedliche Aufnahmeaussichten

Die in Pakistan befindlichen Personen haben in vier verschiedenen Programmen zu Zeiten der Ampelregierung eine Zusage erhalten, in Deutschland aufgenommen zu werden. Diese Programme fußen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Eine rechtsverbindliche Zusage haben nach der überwiegenden Ansicht der Verwaltungsgerichte nur jene Personen, die sich im Zuge des von der früheren Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) initiierten Bundesaufnahmeprogramms um eine Ausreise nach Deutschland bemüht haben. Nach Informationen des SPIEGEL halten sich noch mehr als 900 Menschen aus diesem Programm in Islamabad auf.

Zuletzt hatte die Bundesregierung am Donnerstag 52 Personen von Pakistan aus in Berlin und Hannover einreisen lassen, wie eine Sprecherin des Innenministeriums mitgeteilt hatte. Alle Betroffenen hatten zuvor vor deutschen Verwaltungsgerichten erfolgreich auf die Erteilung von Visa geklagt. Bislang hatte das Innenministerium nur in solchen Fällen der Aufnahme zugestimmt, in denen erfolgreiche Klagen vorangegangen waren. Im Bundesaufnahmeprogramm sehen die Verwaltungsgerichte eine rechtsgültige Zusage, die auch nicht ohne Weiteres widerrufen werden kann.

Eine weitere Personengruppe, die sich noch Hoffnung auf Aufnahme machen kann, sind 220 Afghaninnen und Afghanen, die zu Zeiten der Republik in Afghanistan für deutsche Regierungsstellen gearbeitet haben. Ihre Fälle werden nach dem sogenannten Ortskräfteverfahren behandelt. Weitere Voraussetzung neben dem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens: Alle Beteiligten müssen eine intensive Sicherheitsüberprüfung ohne Beanstandung absolvieren.

Sehr schlechte Aussichten haben indes weitere knapp 600 Personen, die in einem früheren Programm, der sogenannten Übergangsliste, Zusagen erhalten hatten, ebenso wie 60 Personen, die über die sogenannte Menschenrechtsliste für eine Aufnahme nominiert wurden. In diesen beiden Verfahren haben Verwaltungsgerichte der Bundesregierung einen Ermessensspielraum zugestanden, ob das bei Erteilung der Zusage bestehende staatliche Interesse an einer Aufnahme weiter besteht. Das verneint Dobrindts Haus regelmäßig. Das Bundesinnenministerium hatte ihnen Sach- und Geldleistungen, im Falle von Familien bis zu 10.000 Euro, angeboten, wenn sie von sich aus das Verfahren beenden und nach Afghanistan oder in ein anderes Land ausreisen. Allerdings sind nach Angaben des Innenministeriums bislang erst etwa zehn Prozent der Betroffenen darauf eingegangen.

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Die Regierung von Pakistan hat der Bundesregierung bis zum Jahresende eine Frist gesetzt, um die ausstehenden Verfahren abzuschließen. Dann müssen die Afghanen damit rechnen, in ihre Heimat abgeschoben zu werden. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hatte diese Zusage in Gesprächen  mit seinem pakistanischen Kollegen Mohammad Ishaq Dar erreicht. Die Regierung in Islamabad ist aber nicht bereit, die Frist noch einmal zu verlängern.

Ob bis dahin die Aufnahmeverfahren abgewickelt werden können, ist zumindest ungewiss, ebenso ob Aufnahmeberechtigte rechtzeitig nach Deutschland ausreisen können und ob das Innenministerium künftig dem auch ohne erfolgreiche Klagen zustimmt. Offen ist auch, was mit den Menschen geschehen soll, die auf Schutz vor den Taliban vertraut hatten, nun aber nicht nach Deutschland kommen dürfen.