Nach dem Machtwechsel in Afghanistan hatte Deutschland zugesagt, ehemaligen Ortskräften und von den Taliban Verfolgten Schutz zu gewähren. Die neue Bundesregierung wollte den Afghaninnen und Afghanen nun lieber Geld bieten, wenn sie aus dem Aufnahmeprogramm ausscheiden. Doch nur wenige der Angeschriebenen haben das finanzielle Angebot bisher angenommen.
»Bisher haben zehn Prozent der Angeschriebenen, das entspricht 62 Personen, die Bereitschaft erklärt, das Angebot anzunehmen«, teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mit. Zudem bestehe Kontakt zu weiteren Angeschriebenen, die sich bislang nicht endgültig entschieden hätten.
Seit dem Regierungswechsel in Berlin von der Ampel zur Merz-Regierung sind Afghanen und Afghaninnen mit Aufnahmezusage in Deutschland mit fünf Linienflügen von der pakistanischen Hauptstadt Islamabad nach Hannover gebracht worden. Insgesamt warten aber noch rund 1.900 Afghaninnen und Afghanen in Pakistan auf eine Ausreise nach Deutschland. Unter der Vorgängerregierung hatte man die Menschen mit dafür gecharterten Flugzeugen eingeflogen. Ob es demnächst auch wieder Charterflüge für sie geben wird, ist noch offen.
Visa nach Klage
Neben früheren Ortskräften deutscher Institutionen und ihren Angehörigen sollten über verschiedene andere Programm auch Afghanen aufgenommen werden, die Verfolgung durch die islamistischen Taliban fürchten müssen, etwa weil sie sich in der Vergangenheit als Anwälte oder Journalistinnen für Menschenrechte eingesetzt haben.
Dass trotz des Stopps der Aufnahme durch die schwarz-rote Bundesregierung einige der Betroffenen und ihre Angehörigen trotzdem Visa erhalten, liegt daran, dass in Deutschland Klagen angestrengt wurden, um ihre Einreise durchzusetzen. Unterstützt werden die Betroffenen dabei teils von der Organisation »Kabul Luftbrücke«. Zeitdruck besteht aktuell, weil die pakistanischen Behörden angekündigt haben, die Wartenden nach Ablauf dieses Jahres nach Afghanistan abzuschieben, sollten sie bis dahin nicht nach Deutschland ausgereist sein. In einigen Fällen war dies bereits geschehen.
