SpOn 03.03.2026
08:06 Uhr

Afghanistan: Hunderte Klagen gegen widerrufene Aufnahmezusagen


Zahlreichen Afghanen wird weiterhin die einst zugesagte Einreise nach Deutschland verweigert. Gegen den Widerruf sind offenbar rund 500 Klagen eingegangen. Grund für eine Kursänderung sieht die Bundesregierung nicht.

Afghanistan: Hunderte Klagen gegen widerrufene Aufnahmezusagen

Trotz Hunderter Klagen will die Bundesregierung nach wie vor an den widerrufenen Aufnahmezusagen für Menschen aus Afghanistan festhalten. Dies geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, wie zunächst die »Neue Osnabrücker Zeitung« (NOZ) berichtete .

Nach der Machtübernahme der islamistischen Taliban in Afghanistan im August 2021 hatte die Bundesregierung Aufnahmezusagen für Menschen erteilt, die in dem Land für die Bundeswehr oder andere Institutionen gearbeitet hatten. Zusagen gab es auch für Menschen, die aus anderen Gründen als besonders gefährdet eingestuft wurden – etwa Frauenrechtlerinnen oder Menschenrechtsaktivisten.

Verschärfende Menschenrechtslage für Innenministerium nicht ausschlaggebend

Nach dem Regierungswechsel in Berlin schränkte die neue schwarz-rote Koalition die Aufnahmen jedoch stark ein. Da zahlreiche Betroffene bereits von Afghanistan nach Pakistan geflüchtet waren, sitzen diese dort fest. Mittlerweile hat die Bundesregierung für fast die Hälfte der 2308 nach Pakistan geflohenen Afghaninnen und Afghanen die Aufnahmezusage widerrufen.

Der Antwort des Innenministeriums zufolge gibt es inzwischen 501 Klagen gegen die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) widerrufenen Aufnahmezusagen. Eine Änderung der bestehenden Praxis sei »nicht beabsichtigt«. Diese Haltung besteht auch vor dem Hintergrund zunehmend schärferer Gesetze der Taliban, wie zuletzt die Erlaubnis für Ehemänner, ihre Frauen körperlich zu bestrafen.

Linkenabgeordnete fordert schnelles Handeln

»Wie schäbig ist es, dass sich Hunderte afghanische Menschen von Pakistan aus hilfesuchend an deutsche Verwaltungsgerichte wenden und die Einhaltung dieses Versprechens der Bundesregierung mühsam einklagen müssen«, sagte die fluchtpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, der »NOZ«.

Zwar hätten viele Betroffene auf dem Rechtsweg Erfolg. »Aber wenn es darum geht, Wort zu halten, darf die Regierung die Entscheidung nicht den Gerichten überlassen«, betonte Bünger. Alle ursprünglichen Aufnahmezusagen müssten jetzt schnell und unkompliziert umgesetzt werden.

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Die Linkenabgeordnete betonte die Dringlichkeit auch mit neuen Strafgesetzen, die die Taliban erlassen hätten. Diese sähen unter anderem die Todesstrafe für ein von den Taliban abweichendes Islamverständnis und Strafen für oppositionelle Haltungen vor. Für politisch besonders aktive Oppositionelle stelle das neue Gesetz eine erhebliche Gefährdung dar, mahnte Bünger.

jmm/AFP