SpOn 17.02.2026
13:04 Uhr

AfD in Niedersachsen als extremistische Bestrebung eingestuft


Der Verfassungsschutz sieht in der niedersächsischen AfD eine Gefahr für die Gesellschaft. Parteimitglieder, die für den Staat arbeiten oder Waffen tragen, dürften künftig unter Druck geraten.

AfD in Niedersachsen als extremistische Bestrebung eingestuft

Die AfD in Niedersachsen wird vom Landesverfassungsschutz als extremistische Bestrebung eingestuft. »Die Bewertung des Verfassungsschutzes ist eindeutig: Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen«, sagte Innenministerin Daniela Behrens (SPD).

Mit der Bewertung als »Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung« kann der Verfassungsschutz die Strukturen der Alternative für Deutschland in Niedersachsen genauer in den Blick nehmen.

Zur Begründung für die Einschätzung hieß es:

  • Die AfD vertrete einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff, der im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehe.

  • Sie werte Gruppen von Menschen pauschal ab

  • und mache den demokratischen Rechtsstaat, seine Institutionen und Vertreter verächtlich, etwa durch die Gleichsetzung mit nichtdemokratischen Systemen.

  • Zudem seien die inzwischen aufgelösten Unterorganisationen »Der Flügel« und »Junge Alternative« (JA) personell und ideologisch weiter prägend in den Strukturen der AfD vertreten.

In einer Mitteilung des Landesamts heißt es, dass die AfD in Niedersachsen gezielt an der Vernetzung mit rechtsextremen Organisationen arbeite. Dazu gehörten insbesondere Akteure und Organisationen aus dem Spektrum der sogenannten Neuen Rechten. Die neue Jugendorganisation »Generation Deutschland« wird als Fortsetzung der aufgelösten JA betrachtet.

Keine erkennbare Mäßigung, im Gegenteil

Der niedersächsische Landesverband trete den beschriebenen Entwicklungen nicht entgegen, sondern trage sie mit, heißt es weiter. Der niedersächsische Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril erklärte dazu: »Öffentlich bemüht sich die AfD Niedersachsen stellenweise um ein eher gemäßigtes Auftreten. Eine Distanzierung gegenüber den extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei findet jedoch nicht statt.«

Der Landesverband der AfD in Niedersachsen war im Mai 2022 erstmals zum Verdachtsobjekt erklärt worden. Die Verdachtsphase wurde zwei Jahre später verlängert und wäre spätestens im Mai dieses Jahres ausgelaufen.

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Mit der jetzigen Entscheidung dürften Vertreter der Partei, die in Niedersachsen für den Staat arbeiten, unter Druck geraten. »Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen«, wird Innenministerin Behrens weiter zitiert. »Verfassungsfeinde dürfen keine Waffen besitzen und auch nicht in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig werden können. Daher gilt es nun, jeden Einzelfall genau zu prüfen.«

Die niedersächsische AfD kündigte an, juristisch gegen die Einstufung als rechtsextreme Bestrebung vorgehen zu wollen. »Die Klage gegen diese empörende Entscheidung geht heute noch raus«, sagte der Landesvorsitzende Ansgar Schledde. Die Partei weise jede entsprechende Anschuldigung auf das Schärfste zurück. Sein Landesverband stehe fest auf dem Boden des Grundgesetzes. »Für jeden, der sich ernsthaft mit unserer Partei und ihrem Handeln auseinandersetzt, ist das auch sonnenklar.«

jpe/dpa