SpOn 26.02.2026
15:03 Uhr

AfD gewinnt in Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem


Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen und behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

AfD gewinnt in Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen und behandeln. Die AfD hatte gegen die Einstufung geklagt.

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst unterlassen. Dem Eilantrag der AfD sei im Wesentlichen stattgegeben worden.

Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden.

Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch »nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann«.

Neben dem Eilverfahren gibt es ein Verfahren in der Hauptsache. Der Rechtsstreit um die Frage, ob die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft werden darf, kann sich also noch lange hinziehen.

AfD wurde 2025 als gesichert rechtsextrem eingestuft

Der Verfassungsschutz des Bundes hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextrem eingestuft. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit .

Nancy Faeser (SPD) veröffentlichte als Chefin des Bundesinnenministeriums damals das Ergebnis, noch ehe ihr Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) ins Amt kommen sollte. Auf eine eingehende Prüfung durch Ministerialbeamte der Abteilung Öffentliche Sicherheit verzichtete Faeser. Diese Sache wollte sie zu Ende bringen, bevor sie abtrat.

Die AfD ging gegen die Einstufung juristisch vor . Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat (AZ 13K3895/25 und 13L1109/25). Damit wollte sie dem Bundesverfassungsschutz gerichtlich untersagen lassen, dass er sie als rechtsextrem führt, einordnet und behandelt.

Der Verfassungsschutz gab daraufhin zunächst eine sogenannte Stillhalte-Zusage ab. Das bedeutete, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextreme Bestrebung bezeichnete.

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Eine gesichert rechtsextreme Organisation verfolgt nach Einschätzung des Verfassungsschutzes nachweislich extremistische Ziele. Die Behörde kommt in diesem Fall zu dem Schluss, dass genügend Belege vorliegen, um zu untermauern, dass die Gruppierung aktiv die Demokratie bekämpft. Gruppen mit diesem Etikett gelten offiziell als extremistisch und tauchen namentlich im Verfassungsschutzbericht auf. Hier setzt die Behörde ihre gesamte Palette an nachrichtendienstlichen Mitteln zur Beobachtung ein.

Behörden, Parteien oder Vereine distanzieren sich in der Regel, Fördergelder können entzogen werden, Beamtenkarrieren gefährdet sein. Das ist nun nicht geschehen. Das Kölner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass nach der Prüfung im Eilverfahren gegenwärtig keine das Gesamtbild der AfD beherrschende Prägung der Partei durch die vom Verfassungsschutz vorgelegten Belege festgestellt werden könne.

Die Brandmauer in den Parlamenten mag dafür sorgen, dass die AfD von wichtigen politischen Entscheidungen überwiegend abgeschnitten bleibt. Wie der Staat das Einsickern von Rechtsextremen in Schulen, Gerichte und Verwaltungen verhindern will, lesen Sie hier .

esk/nck/dpa/AFP