Das Internationale Auschwitz Komitee fordert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auf, ein Verbotsverfahren gegen die AfD auf den Weg zu bringen. »Gerade in diesen Tagen wird deutlich, dass die AfD mittlerweile in ihrer Gänze zu einer Partei geworden ist, die die Demokratie immer wieder massiv attackiert. Ihre Verachtung der Demokratie wird nur noch von der Geldgier mancher ihrer Repräsentanten übertroffen«, sagte die Auschwitz-Überlebende und Präsidentin des Internationalen Auschwitz Komitees, Dr. Eva Umlauf.
Rechtsextreme Fanatiker und Profiteure würden in Parlamente eingeschleust, um sich schamlos zu bedienen und gleichzeitig die Demokratie von innen heraus auszuhöhlen, so Umlauf weiter. Von Politikern der Partei immer wieder benutzte Bezüge zur Nazizeit und zur Hitler-Verehrung seien offensichtlich. »Für Überlebende des Holocaust sind diese Inszenierungen und Strategien der Verherrlichung der Nazijahre unerträglich«, so die Präsidentin des Komitee. »Wann wird diese Partei des Hasses und der Demokratiezerstörung endlich vor die Schranken des Bundesverfassungsgerichtes gebracht?«, fragt sie in der Mitteilung .
Das Internationale Auschwitz Komitee ist ein Zusammenschluss von Auschwitz-Überlebenden und Organisationen von Auschwitz-Überlebenden.
Aufforderung an den Innenminister
Der Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner fügte an: »Diese Anfrage und Aufforderung richtet sich vor allem an Bundesinnenminister Dobrindt: Er ist von Amts wegen verpflichtet, die seit Jahren zu beobachtende rechtsextreme und verfassungswidrige Entwicklung der AfD in einer Materialsammlung zu dokumentieren, aufzubereiten und hin zur politischen Entscheidung auf den Weg zu bringen.«
Dobrindt zeigte sich zuletzt zum wiederholten Male skeptisch gegenüber einem Verbotsverfahren gegen die AfD: »Alle, die von Verboten reden, sind bisher nicht in der Lage, die notwendige Grundlage dafür zu liefern.« Laut Innenminister gebe es eine Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern, die analysiere, was es beim Waffenrecht und beim Dienstrecht bedeuten würde, sollten Gerichte die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch bestätigen.
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Für ein Parteiverbotsverfahren gibt es hohe Hürden. Nur der Bundesrat, der Bundestag oder die Bundesregierung können beantragen, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befasst, ob eine bundesweit tätige Partei verboten werden soll oder nicht.
Im Frühjahr 2025 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als gesichert extremistischen eingestuft – diese Einstufung ist jedoch derzeit ausgesetzt, weil die Partei dagegen klagt.
