Die AfD muss sich mit einem neuen Fall mutmaßlicher Vetternwirtschaft befassen. Wie die »Welt« berichtet, soll die Bundestagsabgeordnete Martina Uhr ihren Lebensgefährten sowie dessen Tochter in ihrem Büro angestellt haben.
Die Regeln des Bundestags verbieten grundsätzlich Beschäftigungsverhältnisse von aktuellen und ehemaligen Lebenspartnern, Verwandten oder Ehegatten. Mit Lebenspartnern sind allerdings nicht Partner gemeint, sondern gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, wie sie vor der Ehe für alle geschlossen wurden.
Die niedersächsische Landesgruppe der AfD-Bundestagsfraktion hat die Vorwürfe nach eigenen Angaben überprüft und für stichhaltig befunden. »Eine sofortige Überprüfung durch die Landesgruppe bestätigte diese Vorwürfe in vollem Umfang«, sagte der Landesgruppenvorsitzende Andreas Paul am Montagabend.
Man habe Uhr aus den eigenen Reihen ausgeschlossen und sie zum Mandatsverzicht aufgefordert, teilte Paul weiter mit. Sollte Uhr ihr Mandat nicht innerhalb von 24 Stunden niederlegen, will die Landesgruppe in der nächsten Fraktionssitzung ihren Ausschluss aus der Bundestagsfraktion beantragen. Uhr selbst äußerte sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa zunächst nicht.
- Rechtsextremisten unter Druck: Wie die AfD-Basis auf die Verwandtenaffäre blickt Aus Köthen berichtet Fabian Hillebrand
- Landespolitiker in Erklärungsnot: In der AfD gibt es erste Rücktrittsforderungen wegen der Verwandtenaffäre Von Fabian Hillebrand
- Geheimallianzen, Gefälligkeitsdienste, Vetternwirtschaft: Wie sich AfD-Politiker den Staat zur Beute machen Von Ann-Katrin Müller und Fabian Hillebrand
- Verdacht der Vetternwirtschaft: Wer beschäftigt in der AfD wen? Die Übersicht Von Fabian Hillebrand, Klaas Neumann und Elisa Schwarze
Vorwürfe der Vetternwirtschaft im Bundestag sowie in Landesparlamenten beschäftigen die Partei bereits seit Wochen. Immer wieder waren Fälle bekannt geworden, in denen Abgeordnete entweder eigene Partner in ihren Büros beschäftigten oder etwa Ehepartner und Verwandte anderer Parteifreunde. Eine Übersicht bisheriger Fälle lesen Sie hier.
Innerhalb der Partei hatte es zuletzt bereits Rücktrittsforderungen gegen den stellvertretenden AfD-Fraktionsvorstand Stefan Keuter gegeben, nachdem bekannt geworden war, dass dieser seine Freundin in seinem Büro angestellt haben soll. Keuter wies die Vorwürfe zurück, dementierte die Beziehung aber nicht und ist weiterhin im Amt. Über den Umgang mit den Vorwürfen gehen die Meinungen in der Partei offenbar weit auseinander.
Für die AfD kommen die parteiinternen Verstrickungen und Querelen zu einem heiklen Zeitpunkt; am übernächsten Wochenende stehen in Baden-Württemberg Landtagswahlen an, zwei Wochen später dann in Rheinland-Pfalz.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, es liege ein Verstoß gegen die Regeln des Bundestags vor. Das ist nicht richtig. Tatsächlich ist nur die Anstellung von Ehepartnern und Verwandten ausdrücklich verboten. Auch hieß es, Uhr habe ihre eigene Tochter angestellt. Den Vorwürfen zufolge soll es sich jedoch um die Tochter des Lebensgefährten handeln.
