Das Landesparlament von Nordrhein-Westfalen zieht nach einer SPIEGEL-Recherche zu Anstellungsverhältnissen der AfD nun Konsequenzen. Der Landtagsabgeordnete Klaus Esser wurde vom Präsidenten des Landtags, André Kuper (CDU), zu einer Stellungnahme aufgefordert. Bis zur Klärung der Angelegenheit setzt die Landtagsverwaltung die Zahlungen für eine AfD-Mitarbeiterin aus.
In dem Büro von Klaus Esser arbeitet Rosemarie Z., 1940 geboren und damit Mitte achtzig. Der SPIEGEL berichtete darüber, dass fraglich ist, ob die betagte Frau tatsächlich arbeitet: Ihr Ehemann soll sich bei Parteiveranstaltungen oft frühzeitig mit dem Hinweis verabschieden, dass er sie nicht allzu lang allein zu Hause lassen könne.
Und doch wird Rosemarie Z. als Mitarbeiterin in Essers Büro angegeben. Aus Parteikreisen heißt es, ihr Ehemann Werner Z. sei Teil eines parteiinternen Netzwerks um Esser, und Esser sichere sich so dessen Solidarität. Auch der Ehemann selbst ist bei einem Europaabgeordneten angestellt, der Essers Netzwerk nahesteht.
Die Eheleute Z. und Esser äußerten sich auf SPIEGEL-Anfrage nicht. Der Europaabgeordnete bestreitet, dass die Anstellung von Z. mit parteiinternen Ränkespielen zu tun habe.
Für viele in der AfD zeigt der Fall, wie verbreitet die Kungelei in der Partei ist. »Unser Laden ist dermaßen zerrüttet, dass man ohne solche Gefälligkeiten keinen Posten mehr bekommt«, sagt ein AfD-Mann aus NRW.
Die Landtagsverwaltung betont gegenüber dem SPIEGEL, dass die Beschäftigung alleinige Sache der Abgeordneten sei. Allerdings seien Zahlungen an eine Mitarbeiterin, die nicht arbeite, nicht zulässig.
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»Die Abgeordneten des Landtags dienen den Menschen in Nordrhein-Westfalen. Für ihre Arbeit im Parlament und in den Wahlkreisen erhalten sie aus Steuermitteln Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern«, sagt Landtagspräsident André Kuper. »Ich erwarte von jedem Mitglied des Parlaments, dass es verantwortungsbewusst mit Steuermitteln umgeht. Gelder für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen einzig der parlamentarischen Arbeit und nicht anderen Zwecken. Es müssen jegliche Zweifel am rechtmäßigen Einsatz von öffentlichen Geldern bei der Beschäftigung von Mitarbeitern ausgeschlossen werden.«
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