Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage von Naturschützern zum geplanten Bau eines neuen Abschnitts der Autobahn 1 in der Eifel abgewiesen. Der Lückenschluss sei ein wichtiges Infrastrukturvorhaben, erklärte das Gericht. Vom Artenschutz für bestimmte Vogelarten dürfe daher eine Ausnahme gemacht werden.
Es ging um ein etwa zehn Kilometer langes Teilstück in Rheinland-Pfalz zwischen den Anschlussstellen Kelberg und Adenau. Insgesamt ist die A1 etwa 730 Kilometer lang durchgängig ausgebaut. Unterbrochen ist sie nur auf 25 Kilometern in der Eifel in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.
Sorge um drei Vogelarten
Das Teilstück soll durch das Vogelschutzgebiet Ahrgebirge führen. Die Behörden erteilten dazu Ausnahmegenehmigungen mit Blick auf drei Vogelarten. Gegen diesen Beschluss hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz geklagt. Er bemängelte unter anderem, dass gegen den Gebiets- und Artenschutz verstoßen werde.
Das Gericht entschied, dass sich die Ausnahmegenehmigung auf die öffentliche Sicherheit berufen dürfe. Der geplante Autobahnabschnitt sei als Lückenschluss vom Bundestag im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie »vordringlicher Bedarf« eingestuft worden.
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Außerdem sei der Lückenschluss Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes, das bis zum Jahr 2050 entstehen soll. In der zugrunde liegenden EU-Verordnung werde die Schließung von Verbindungslücken als wichtiges Ziel genannt. Das Verkehrsnetz solle darüber hinaus der Verteidigung dienen, führte das Gericht aus.
Der geplante Lückenschluss besteht aus drei Abschnitten. Die beiden anderen Abschnitte sind nach Angaben der Autobahn GmbH in der Planung. Die behördlichen Genehmigungen, die sogenannten Planfeststellungsbeschlüsse, stehen dafür aber noch aus.
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