SPIEGEL: Herr Hollmann, warum macht es das Bundesarchiv den Menschen so schwer, auf die NSDAP-Mitgliederkartei zuzugreifen?
Hollmann: Wir machen es niemandem schwer. Für diese Unterlagen gibt es in Deutschland klare Zugangsregeln, da die NSDAP-Mitgliederkartei im engsten Sinne personenbezogen ist. Vereinfacht gesagt: 100 Jahre nach der Geburt beziehungsweise zehn Jahre nach dem Tod einer Person sind die Unterlagen für jedermann zugänglich. Vorher nicht.
SPIEGEL: Das US-Nationalarchiv hat die Kartei komplett im Internet veröffentlicht .
Hollmann: Wir sind als deutsche Bundesbehörde dem Datenschutz- und Archivrecht verpflichtet. Auch Transparenz ist an rechtliche Vorgaben gebunden. Ich verwahre mich gegen den Eindruck, hier würde Täterschutz betrieben. Das ist nicht der Fall.
SPIEGEL: Aber die NSDAP-Mitgliedskarten sind doch auch im Bundesarchiv längst digitalisiert. Online stellen Sie die Kartei trotzdem nicht.
Hollmann: Wir haben die Originalkartei vor mehr als zehn Jahren digitalisiert, um intern gut arbeiten zu können. Seit Langem also können wir digital recherchieren und Anfragen deutlich schneller beantworten.
SPIEGEL: Wo ist denn der Unterschied, ob man bei Ihnen im Lesesaal sitzt oder zu Hause auf dem Sofa?
Hollmann: Nach deutschem Recht können wir eine Kartei mit mehreren Millionen personenbezogenen Einträgen bei noch laufenden Schutzfristen nicht einfach so ins Netz stellen. In dieser Masse finden sich zwangsläufig noch Menschen, die geschützt sind.
SPIEGEL: Ist der deutsche Datenschutz in dieser Frage denn zeitgemäß?
Hollmann: Jeder Mensch hat erst einmal den grundrechtlichen Anspruch darauf, dass mit seinen personenbezogenen Daten rechtskonform umgegangen wird. In vielen Täterakten finden Sie regelmäßig auch Opfer, Angehörige, zufällig Erwähnte. Das gilt zum Beispiel auch für die Stasi-Unterlagen, für die es ein eigenes Gesetz gibt. Wir haben die Aufgabe, das Interesse an den Tätern, die Opferinteressen und das öffentliche Interesse auszubalancieren.

