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Christina, 47, fragt: »Nach 14 Jahren im Unternehmen habe ich überraschend die Kündigung erhalten, weil meine Abteilung aufgelöst wird. Ich fühlte mich völlig überrumpelt. Freunde rieten mir zu einer Kündigungsschutzklage. Doch mein Chef war ziemlich sauer, als er Post vom Anwalt und vom Arbeitsgericht erhielt. Jetzt bin ich unsicher geworden und überlege, lieber schnell eine Abfindung zu verhandeln. Geht das überhaupt noch? Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen?«
Matthias Martens, Jahrgang 1964, war zehn Jahre Personalleiter im Otto-Konzern, bevor er sich 2006 für die Selbstständigkeit entschied. Heute begleitet der Inhaber einer Outplacementberatung als Berater und Coach vor allem Menschen in der Lebensmitte, die sich beruflich neu orientieren wollen oder müssen.
Hallo Christina,
solche Fragen erreichen mich derzeit häufig. Unternehmen reorganisieren ihre Strukturen, Projekte werden eingestellt, Abteilungen zusammengelegt. Und nicht immer werden großzügige Aufhebungsverträge angeboten, sondern es wird betriebsbedingt gekündigt – so wie bei Ihnen. Dann müssen innerhalb weniger Tage wichtige Entscheidungen getroffen werden. Kaum jemand ist darauf vorbereitet.
Die rechtliche Situation prüfen
Deshalb war es richtig, die Kündigung zunächst von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Nur er kann treffsicher einschätzen, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat und welche Optionen realistisch sind.
Besonders wenn man sich wie Sie vom Arbeitgeber überrumpelt fühlt und Enttäuschung, Ärger oder Angst die Gedanken überlagern, ist es von unschätzbarem Vorteil, sich extern beraten zu lassen. Der Rechtsanwalt prüft nach juristischen Maßstäben. Er bleibt nüchtern und sachlich, weil er nicht persönlich betroffen ist und sich nicht von Emotionen lenken lässt.
