Wenige Wochen nach seiner Wiederwahl zum Oberbürgermeister von Freiburg hat der parteilose Politiker Martin Horn 50.000 Euro an die SPD gespendet. Nach SPIEGEL-Recherchen ging das Geld am 14. Mai auf das Konto des SPD-Kreisverbands Freiburg.
Ein Sprecher des Wahlkampfteams von Horn bestätigte die Großspende auf SPIEGEL-Anfrage. Horn habe »als Privatperson im Rahmen des Oberbürgermeisterwahlkampfs in Freiburg« an den örtlichen SPD-Kreisverband gespendet.
Der hätte den parteilosen OB-Kandidaten »im Wahlkampf unterstützt und Ausgaben für Wahlkampfmaßnahmen getätigt«, so der Sprecher. Deshalb habe Martin Horn entschieden, »sich insbesondere an den Kosten der organisatorischen und koordinativen Unterstützung durch die SPD Freiburg zu beteiligen«.
Spende ohne »Erwartung einer Gegenleistung«
Spendengeld für Wahlkampfhilfe? Eigentlich verbietet das Parteiengesetz sogenannte Erwartungsspenden. Laut Gesetz dürfen Parteien keine Zuwendungen annehmen, die erkennbar »als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden«.
Davon könne nicht die Rede sein, betont der Sprecher Horns. Die Zahlung sei »freiwillig und nicht an die Erwartung einer Gegenleistung gebunden« gewesen. Es sei zudem üblich, dass Kandidierende durch Sonderbeiträge und Spenden ihre wahlkampfführende Partei unterstützen. Dies sei auch unabhängig von einer Mitgliedschaft in einer Partei zulässig.
Für Uwe Wagschal, Politikwissenschaftler an der Universität Freiburg, hat die Sache dennoch »politisch ein Geschmäckle«. Schon auf den ersten Blick könne man einen »Interessenkonflikt« sehen.
