Es war um die Mittagszeit, als ein Mann am 17. April 2025 auf dem Campus der Florida State University begann, auf Menschen zu schießen. Zwei starben. Sechs wurden verletzt.
Der 20-jährige mutmaßliche Schütze hat zwar allein gehandelt. Trotzdem soll er einen Helfer gehabt haben: ChatGPT.
Der KI-Chatbot soll den Mann darin bestärkt haben, sein Vorhaben durchzuziehen. Und ihm sogar wichtige Informationen geliefert haben.
KI-Chatbots sind Alltagshelfer für viele Menschen geworden, sie befragen sie zu Kochrezepten, Urlaubsplänen, Beziehungen – aber, so scheint es, auch dazu, wie sie einen Mord begehen können. Schon lange ist es möglich, dass Menschen Informationen zu Straftaten im Internet zusammensuchen. Durch Chatbots bekommen sie nun womöglich teils passgenaue Anleitungen.
Es ist ein neues Rechtsfeld, das die Frage aufwirft: Inwieweit ist der Betreiber mitverantwortlich, wenn eine Person mithilfe von KI-Chatbots tötet?
Die Diskussionen darüber, ob auch KI-Unternehmen »schuldig«, »unschuldig« oder »mitschuldig« sind, werden an Fahrt gewinnen.
»Wäre ChatGPT eine Person, würde sie wegen Mordes angeklagt werden«, sagte Floridas Generalstaatsanwalt im April 2026 über die Schießerei an der Florida State University. Mehrere Staatsanwälte hätten den Austausch zwischen dem Tatverdächtigen und dem OpenAI-Chatbot ChatGPT überprüft. Danach leitete die Generalstaatsanwalt eine strafrechtliche Untersuchung gegen OpenAI und dessen KI-Chatbot ein.
