SZ 03.03.2026
15:33 Uhr

Prozessbeginn in Neu-Ulm: Baby stirbt nach Alleingeburt: Mutter und Tochter vor Gericht


Bei der Geburt daheim gibt es Komplikationen, Hebamme oder Ärzte waren nicht dabei. Nun müssen sich die 30-jährige Mutter und die 58-jährige Oma des Kindes wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Prozessbeginn in Neu-Ulm: Baby stirbt nach Alleingeburt: Mutter und Tochter vor Gericht

Der Säugling starb am nächsten Tag in der Klinik: Sauerstoffunterversorgung, verliest der Staatsanwalt aus der Anklage und legt nahe, dass der Tod des Buben leicht hätte verhindert werden können, wenn Mutter und Großmutter rechtzeitig den Notarzt verständigt hätten. Wenn nicht gleich bei der Geburt, zu Hause, ohne ärztliche Hilfe, dann doch spätestens, als der Säugling schlaff zur Welt gekommen sei, mit den Füßen zuerst, ohne Atmung und ohne, dass er auf Reize reagiert hätte. Selbst dann aber warteten Mutter und Großmutter noch ab, die nach Ansicht der Anklage bei der Alleingeburt zu Hause zu lange auf ärztliche Hilfe verzichteten.

Fahrlässige Tötung wirft der Staatsanwalt den beiden 30 und 58 Jahre alten Frauen vor. Die Mutter des gestorbenen Säuglings verfolgt die Verlesung der Anklage regungslos, die Großmutter, Krankenschwester von Beruf, sinkt ein wenig ein in ihrem Stuhl auf der Anklagebank am Amtsgericht Neu-Ulm. Warum wollten die Frauen die Geburt alleine zu Hause stemmen, ohne Hebamme, ohne Arzt – und obwohl sie offensichtlich wussten, dass sich das Kind in einer gefährlichen Beckenendlage befand, was eine ärztliche Begleitung umso notwendiger machte?

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Vor der Öffentlichkeit wollen die beiden Angeklagten diese Fragen nicht erörtern, der Anwalt der 30-Jährigen stellt gleich nach Angabe der Personalien den Antrag, Medien und Zuschauer auszuschließen, zumindest für die Aussage der Angeklagten. Der Tod des Säuglings sei eine familiäre Tragödie, zu groß sei die Gefahr einer neuen Belastung seiner Mandantin. Zu sehr führten die Details der Alleingeburt zu Hause in die intimsten Lebensumstände der Angeklagten. Staatsanwalt und Richterin schließen sich der Argumentation an, auch die in der Unglücksnacht schließlich doch noch behandelnden Ärzte sollen unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen.

Als die Zuschauer den Gerichtssaal verlassen, haben sie immerhin schon gehört, wie die Ermittler die Umstände der Geburt rekonstruiert und in der Anklage zusammengefasst haben: Am Morgen des 20. September 2023 soll die hochschwangere Angeklagte ihre Mutter verständigt haben, dass die Wehen einsetzen – am Tag des errechneten Geburtstermins. Sie soll ihrer Mutter auch mitgeteilt haben, dass sie davon ausgehe, dass das Kind sich nicht mehr, wie zuvor offenbar befürchtet, in Beckenendlage befinde. Was sie zu dieser Annahme verleitete, bleibt offen.

Ihre Mutter kommt jedenfalls im Laufe des Tages, um ihrer Tochter zu helfen, den Sohn zur Welt zu bringen. Laut Staatsanwalt setzen gegen 19.30 Uhr die Geburtswehen ein. Mutter und Großmutter erkennen demnach im Verlauf der Geburt, dass das Kind noch immer eine für eine Geburt riskante Steißlage hat, was einen Aufenthalt in einer Klinik eigentlich unbedingt empfehlenswert macht. Obwohl sie um das hohe Risiko für Kind und Mutter gewusst hätten, so wirft der Staatsanwalt den Angeklagten vor, hätten sie keinen Notarzt verständigt – auch nicht direkt, nachdem das leblose Kind nach der schwierigen Geburt mit den Füßen voraus auf die Welt gekommen ist. Den Notruf hätten sie gegen 23 Uhr abgesetzt, da war es für den Buben bereits zu spät.

Am Ende werden an diesem Prozesstag weder die angeklagten Frauen noch Ärzte aussagen. Anwälte, Staatsanwalt und Gericht ziehen sich für ein Rechtsgespräch zurück, das mehr als eine Stunde dauert. Dann setzt die Richterin das Verfahren aus. Auf Wunsch der Verteidigung soll noch ein gynäkologisches Gutachten eingeholt werden. Die Anwälte der Angeklagten argumentieren, dass eine Kausalität zwischen Pflichtwidrigkeit und Tod des Kindes nicht nachzuweisen sei. Insbesondere kämen auch andere Todesursachen als die Beckenendlage des Säuglings in Betracht. Erst wenn das Gutachten fertiggestellt ist, will das Gericht einen neuen Termin für den Prozess ansetzen.

Ein Juni-Feiertag, eine junge Familie bricht zum Ausflug auf. Am Ende ist ein Achtjähriger tot, seine Schwester schwerbehindert. Der Besitzer eines Grundstücks mit morschem Baum muss sich nun zum zweiten Mal vor Gericht verantworten.

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