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18.12.2025
15:29 Uhr
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Mehrere Zeitschriften des Bauer-Verlags berichteten über eine angebliche Auseinandersetzung zwischen Florian Silbereisen und Thomas Seitel. Beim Prozess geht es um zwei Sätze, die dem Showmaster aufstoßen – und nun teuer für die Blättchen werden.

Florian Silbereisen gewann gegen den Heinrich-Bauer-Verlag vor Gericht. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)
Der Traumschiff-Kapitän geht auf Kollisionskurs. Es geht um zwei winzige Sätze. Sätze, die dem rührseligen Unterhaltungsmenschen Florian Silbereisen wohl ordentlich aufs sonnige Gemüt geschlagen haben. Weswegen der 44-Jährige eine Unterlassungsklage beim Landgericht Berlin eingereicht und obsiegt hat. Und weswegen er nun beim Landgericht München eine Richtigstellung fordert. Das entscheidende Zitat lautet: „Das Publikum heute will unterhalten werden. Dazu muss man nicht immer ein Sixpack zeigen, das geht auch mit einer tollen Tanzchoreografie.“
Ja, das Zitat mag auf den ersten Blick profan klingen, auf den zweiten allerdings nicht. Und dass ein Gericht binnen 45 Minuten eine Güteverhandlung führt und nach deren Scheitern sofort ein Urteil verkündet, zeigt, dass die Causa für die 26. Zivilkammer glasklar auf dem Richtertisch lag.
Es geht um einen Beitrag, den der Heinrich-Bauer-Verlag im März in dem Blättchen Neue Post veröffentlicht hat, später auch in den Zeitschriften Closer und Woche heute. In der Ausgabe vom 26. März prangt ein Foto von Florian Silbereisen auf dem Titelblatt, schräg dahinter ist ein Bild von Thomas Seitel, dem Ehemann von Helene Fischer, geschnitten. Dazu die Schlagzeile: „Florian Silbereisen: Neuer Streit mit Thomas. Hinter den Kulissen brodelt es.“
„Bis Ende 2018“, klärt der Vorsitzende Richter Bernhard Zeller auf, „war Silbereisen mit Schlagersängerin Helene Fischer liiert.“ Die ist seit 2021 mit Thomas Seitel, Tänzer und Akrobat, verheiratet. Im Artikel selbst folgt dann das besagte Zitat mit dem Sixpack, das die Zeitschrift als „Speerspitze“ in Richtung des „Luftakrobaten“ deutet.
Allerdings ist die Speerspitze recht stumpf, wenn man bedenkt, dass das Zitat von Florian Silbereisen asbachuralt ist und aus dem Jahr 2014 stammt. Also aus einer Zeit, in der Fischer und Silbereisen noch ein Paar waren und kein Thomas Seitel als Partner in Sicht. Das Landgericht Berlin gab Florian Silbereisen mit seiner Unterlassungsklage bereits recht. „Wir wollen jetzt eine Richtigstellung“, sagt Silbereisens Anwalt Helge Reich. Es würden unwahre Tatsachen verbreitet, „es gibt keinen Streit, keine Speerspitze gegen Seitel, das Zitat wurde vor elf Jahren getroffen“.
„Man kann nur eine Tatsachenbehauptung richtigstellen“, meint die Rechtsanwältin des Bauer-Verlags, Johanna Bornholdt. Aber es werde in der Sache ja nichts behauptet. „Es geht um eine Äußerung, die wird interpretiert.“ Sie sehe da auch keine konkrete Bezugnahme auf Seitel. „Ein Sixpack haben viele.“ Der Leser verstehe doch, worum es da gehe. „Es ist eine Auslegung, es wird auch kein Streit behauptet.“
Klägeranwalt Reich kontert, dass auf der Titelseite und weiter hinten im Artikel explizit geschrieben werde, „jetzt kam es sogar zu einem neuen Streit“ zwischen den beiden. Auch das Zitat mit der „Speerspitze gegen den Luftakrobaten“ würde sich „auf der Tatsachenebene“ bewegen.
Dem stimmt das Gericht zu. Die Kammer setzt den Streitwert der Sache auf 70 000 Euro fest und verurteilt den Bauer-Verlag zu einer Richtigstellung in allen drei Blättern, auch auf der Titelseite des Blattes Neue Post in derselben Überschriftgröße wie der zuvor behauptete Streit. „Ich bin gespannt, wie das Oberlandesgericht die Sache sieht“, sagt Richter Zeller und spielt auf die nächste Instanz an. Apropos nächste: In einer folgenden Neue Post ziert Silbereisen erneut das Titelblatt. Diesmal zusammen mit Schlagersängerin Beatrice Egli. Die Headline: „Traumhochzeit im Schnee?“ Mal schau’n, was Kapitän Flori dazu sagt.
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