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04.02.2026
14:45 Uhr
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Der 28-Jährige soll versucht haben, seine dreijährige Tochter zu vergiften - um sich die Unterhaltszahlungen zu sparen. Für die Verteidigung ist die Anklage nicht schlüssig.

Zur Sache selbst, das ist nicht anders als bei der ersten Auflage des Prozesses Mitte Oktober, möchte der Angeklagte weiterhin nichts sagen. Viel Redebedarf hat der 28-Jährige am Mittwoch beim Neustart der Hauptverhandlung am Landgericht Landshut dennoch. Er fühlt sich in dem Verfahren nicht korrekt behandelt und ist nicht zufrieden damit, dass ihm kurzfristig ein neuer Verteidiger zugewiesen wurde.
„Das, was in diesem Prozess abläuft, ist nicht zu meinen Gunsten“, sagt er merklich aufgebracht, „ich möchte meine Rechte haben und richtig verteidigt werden.“ Schließlich sei das alles für ihn sehr emotional: „Das ist mir sehr wichtig, das geht mir ans Herz, es geht um meine Tochter.“
Um jene damals dreijährige Tochter, die er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft im Dezember 2024 mit Mäusegift töten wollte, um sich den Unterhaltszahlungen zu entziehen. Dazu soll der 28-Jährige, der die Tat bestreitet, sich spätestens seit Mitte November über „heimtückische Tötungsmöglichkeiten mit Gift“ informiert und mit „mit verschiedenen Tatvarianten“ auseinandergesetzt haben, so der Vorwurf.
Laut Anklage nahm der von der Mutter des Kindes getrennt lebende Angeklagte die Dreijährige mit in seine Landshuter Wohnung, wo er ihr eine mit Aluminiumphosphid gefüllte Plombe aus Frischhaltefolie in den Mund geschoben haben soll. Bei Aluminiumphosphid handelt es sich um ein handelsübliches und frei verkäufliches Mittel zur Bekämpfung von Wühlmäusen. Es reagiert an feuchter Luft, bei Zugabe von Wasser oder von Säuren zu Phosphin, einem sehr giftigen, nach Knoblauch riechenden Gas.
Als das Mädchen an besagtem Tag im Dezember 2024 wieder in der Wohnung der Mutter war, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt, erbrach es die Plombe. Zu einer Vergiftung kam es glücklicherweise nicht.
Die bereits im Oktober begonnene Hauptverhandlung, in der sich der Vater wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten muss, war wegen der Erkrankung einer Richterin unterbrochen worden. Weil die gesetzliche Drei-Wochen-Frist bis zur Fortsetzung nicht eingehalten werden konnte, war nun ein Neustart erforderlich. Dabei lief offenbar nicht alles reibungslos.
Seinen neuen Verteidiger „habe ich erst vor ein paar Tagen das erste Mal gesehen“, klagt er am Mittwoch. Es sei „nicht okay, wenn Sie mir einen Anwalt zur Seite stellen, der die Akte erst seit eineinhalb Wochen kennt“. Sein Anwalt vom Prozess im Oktober habe ihm „gesagt, ich werde freigesprochen“. Monate später sitze er „immer noch in U-Haft und habe nichts getan“.
Das Gericht sieht die Verantwortung beim früheren Verteidiger. Der hat – so muss man die Worte der Vorsitzenden Richterin Michaela Wawerla wohl deuten – seinen Mandanten offenbar im Stich gelassen. Man hätte den Prozess mit den restlichen Terminen der ersten Verhandlung noch im November neu beginnen können, stellt sie klar: „Aber das wollte Ihr Anwalt nicht, da hatte er keine Zeit.“
Daraufhin habe sie ihm neue Termine mitgeteilt. Der Verteidiger habe diese in seinem Kalender „geblockt“, also bestätigt, sich daraufhin aber nie wieder gemeldet. Als die Richterin die Termine dann festsetzte und mitteilte, sagte der Anwalt ihren Angaben zufolge, „dass er jetzt keine Zeit mehr hat“. Um die Verhandlung zügig wiederaufnehmen und abschließen zu können, habe sie einen anderen Verteidiger bestellt. Diesem werde man in dem Prozess sehr entgegenkommen, um ihm die nötige Zeit einzuräumen, versichert die Vorsitzende.
Einen ersten Überblick hat sich der Verteidiger offenbar schon verschafft. Jedenfalls lässt er zum Prozessauftakt in einer ausführlichen rechtlichen Bewertung der Anklage erkennen, was er von dieser hält – nicht viel. Das seinem Mandanten zur Last gelegte Motiv der Habgier gebe dessen finanzielle Lage laut Akten nicht her. Das Erbrochene sei nicht sichergestellt worden und könne der Tochter nicht zugeordnet werden. Auch seien gar keine weiteren Ermittlungen angestellt worden. Zudem stört er sich daran, dass die Anklage auf versuchten Mord lautet: „Die Akte war auf gefährliche Körperverletzung angelegt, das Gutachten auch.“
Die Internetsuchbegriffe, die dem 28-Jährigen als Vorbereitung der Tat ausgelegt werden, ließen sich erklären. Etwa, weil sie im Titel eines Podcasts vorkämen oder weil der Angeklagte in der Sicherheitsbranche gearbeitet habe. Die Tochter, so der Verteidiger, habe sich übrigens „öfter mal was in den Mund gesteckt“, vielleicht habe sie die Plombe irgendwo gefunden.
Eine als Sachverständige geladene Biologin bestätigt später, dass an der Folie der Plombe außen und innen die DNA des Mädchens nachweisbar sei. An der Innenseite – nicht ausschließbar – auch die allerdings nicht vollständige DNA des Angeklagten. Diese könne aber auch von nahen Verwandten stammen. Eine Erklärung sei zudem, dass die Folie aus dem Haushalt des Angeklagten stamme. Dass außen keine DNA von anderen Personen festgestellt wurde, dafür könne die Magensäure der Grund sein.
Auf das Gericht wartet bei der juristischen Spurensuche noch eine Menge Arbeit. Für den Prozess sind vorerst fünf weitere Verhandlungstage angesetzt.
Der Landtagsabgeordnete wird wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen verurteilt. Damit wäre er vorbestraft – und die Richterin hat noch einiges zu seinen Manieren zu sagen.
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