SZ 01.01.2026
15:11 Uhr

Meinungsfreiheit: Darf die EU Personen sanktionieren, weil sie Putin-Propaganda verbreiten?


Die EU setzte kürzlich einen Franzosen und einen Schweizer wegen „kremlfreundlicher“ Äußerungen auf Sanktionslisten. Das Vorgehen irritiert manche Beobachter. Was gesetzlich erlaubt ist und wo Grenzen liegen.

Meinungsfreiheit: Darf die EU Personen sanktionieren, weil sie Putin-Propaganda verbreiten?
Putin bei seiner Jahrespressekonferenz im Dezember 2025. Die EU sanktioniert 17 Organisationen und 59 Personen, die seine Propaganda verbreiten. (Foto: Pavel Bednyakov/AP)

Kürzlich hatte die US-Regierung zwei Geschäftsführerinnen der deutschen Organisation Hate Aid sanktioniert, weil deren Aktivismus ihr politisch missfiel. Das haben viele in Deutschland kritisiert als einen Schlag gegen die Meinungsfreiheit. Aber tut Europa nicht seinerseits etwas Ähnliches? Diese Frage stellen manche Kritiker und verweisen auf EU-Sanktionslisten. „Die EU bestraft einen Schweizer Generalstabsoberst mit mittelalterlichen Sanktionen, weil er die offiziellen Erzählungen zum Ukraine-Krieg kritisiert“, so schrieb in der Tageszeitung Die Welt am Dienstag ein prominenter Gastautor, Roger Köppel, der Chefredakteur der Schweizer Weltwoche. „Wo bleibt der Aufschrei gegen Willkür und autoritäre Tendenzen?“ Hier der Versuch einer sachlichen Klärung.

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